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Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen

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Wenn öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich für Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)

Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen zusammen mit einem Streckenplan, einer Veranstaltererklärung und einem Versicherungsschein für die Veranstalterhaftpflicht muss übermittelt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag samt Anhängen ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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