Wenn öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich für Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Inhaltsbereich
Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen
Ansprechpartner/in
| Ordnungswesen | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1424 Telefon: 04164 887-1425 Telefax: 04164 887-330 E-Mail: ordnung@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
| Verkehrswesen | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1420 Telefon: 04164 887-1421 Telefax: 04164 887-357 E-Mail: verkehr@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Externe Ansprechpartner/in
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Göttinger Chaussee 76A 30453 Hannover Telefon: 05113034-01 Telefax: 05113034-2099 E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.deHomepage: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/ |
Allgemeine Informationen
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen zusammen mit einem Streckenplan, einer Veranstaltererklärung und einem Versicherungsschein für die Veranstalterhaftpflicht muss übermittelt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag samt Anhängen ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben