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Erlaubnis zur Führung eines Fachanwalttitels: Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Einheitlicher AnsprechpartnerStandort anzeigen
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-4025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/

Allgemeine Informationen

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können gemäß § 43c Absatz 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Fachanwaltsordnung die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwältin/ Fachanwalt für:

  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Urheber- und Medienrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Agrarrecht

beantragen. Die Befugnis darf für höchstens drei Fachgebiete erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zeugnisse, Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen als Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse, die in der Regel durch die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst, erworben wird
  • Falllisten als Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand des Verfahrens;
  • auf Verlangen: anonymisierte Arbeitsproben.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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