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Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr beantragen

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Allgemeine Informationen

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Einzelfahrzeugen oder Lastzügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedürfen einer besonderen Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist nur online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS möglich.

  • Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
  • Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu maximal 3 Jahren Gültigkeit darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, unter anderem:
    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der zu genehmigende Transport beginnt oder bei der Straßenverkehrsbehörde in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 40 bis 1.300 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Durchführung des Transportes einzureichen.

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