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Elterngeld beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Nissen (Buchstaben: A,B,D (K))Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 4 // EG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5876
Telefax: 04141 12-5872
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Frau Helmer (Buchstaben: H (Q-R))Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 5 // EG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
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Telefax: 04141 12-5872
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Frau Annabelle Umland (Buchstaben: M (Q-R))Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 6 // EG
Am Staatsarchiv 3
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Telefax: 04141 12-5872
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Frau Feyerherd (Buchstaben: O, P (Q-R))Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 5 // EG
Am Staatsarchiv 3
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Frau Daniela Zirzow (Buchstaben: S, T, V (L))Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 6 // EG
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Frau Bleeck (Buchstaben: C, E-G, I, J, N, W, U (X-Z))Standort anzeigen
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Allgemeine Informationen

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Die Elterngeldstelle vom Amt Jugend und Familie des Landkreises Stade hat aufgrund des hohen Antragsaufkommens neue Servicezeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dienstags und donnerstags jeweils von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr nur telefonisch erreichbar.

Termine Infoabende Elterngeld

  • 30.06.2026
  • 24.09.2026
  • 26.11.2026

jeweils ab 17 Uhr im Amt Jugend und Familie in Stade (Am Staatsarchiv 3). Für die Anmeldung nutzen Sie bitte unsere Terminbuchung - Infoabend Elterngeld.

Über den folgenden Link können Sie weitere Informationen über das Elterngeld abrufen.

#BMFSFJ - Elterngeld#Baby in Händen der ElternAb 1. Juli 2015 gibt es das Elterngeld plus.© Pitopia, Bernd Geller, 2009

Sie haben weitere Fragen zum  Elterngeld und/oder benötigen Unterstützung in Zusammenhang mit der Antragstellung? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Ihre Elterngeldstelle!

Zudem bieten die folgenden Seiten weitere Auskünfte:

Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen oder als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag bzw. bei digital gestellten Anträgen, das Unterschriften Blatt sowie die geforderten Nachweise beizulegen. Die Geburtsurkunde mit dem Zweck zur Beantragung von Elterngeld ist immer im Original einzureichen.

Elterngeld Digital © Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung© Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Informationen zum Elterngeld beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Die Hansestädte Buxtehude und Stade haben eigene Elterngeldstellen.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.  
  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes zur Beantragung von Elterngeld im Original (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

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