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Einen Hund anmelden

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Steuern und AbgabenStandort anzeigen
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-1220
Telefax: 04164 887-346
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.har­se­feld.de

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :13,50 EUR - 23,50 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 01.01.2024 werden in der Samtgemeinde Harsefeld keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die steuerrechtliche Überprüfung bzw. Zuordnung von Fundhunden erfolgt ausschließlich über die Chipnummer des Hundes.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur „Hundehaltung Abmeldung.

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