Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt sind, können eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.
Inhaltsbereich
Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater: Zulassung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Einheitlicher Ansprechpartner | |
| Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-4025 E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
|
Externe Ansprechpartner/in
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
| Steuerberaterkammer Niedersachsen Adenauerallee 20 30175 Hannover Telefon: 051128890-0 Telefax: 051128340-32 E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.deHomepage: https://www.stbk-niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse
- Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater/-in
- beglaubigte Abschrift der Zeugnisse und Tätigkeitsbescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit
- Nachweise über die Arbeitszeit
- Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
- Bescheinigung von der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, durch die nachgewiesen wird, dass die Bewerberin/der Bewerber eine Befähigung erlangt hat, mit der sie/er im Mitgliedstaat, Vertragstaat oder in der Schweiz zur Hilfe in Steuersachen befugt ist;
- eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder in der Schweiz, sofern dieser Staat einen in einem Drittland erworbenen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis anerkannt hat
- Nachweis über Kenntnisse, die in den Prüfungsgebieten erlangt wurden, die laut Antrag entfallen sollen
-
Bei Herkunftsstaaten, bei denen der Beruf der Steuerberaterin/des Steuerberaters nicht reglementiert ist, zusätzlich
- ein Nachweis über eine zweijährge Tätigkeit im steuerberatenden Beruf in den vorhergehenden zehn Jahren in einem Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder in der Schweiz sowie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Bewerberin/der Bewerber auf die Ausübung des Berufs der Steuerberaterin/des Steuerberaters vorbereitet wurde
Welche Gebühren fallen an?
- :200,00 EUR
Zulassungsgebühr gemäß §39 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - :1.200,00 EUR
Prüfungsgebühr gemäß §39 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Neben der Zulassungsgebühr entstehen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Der Antrag kann über das Antragsportal der Steuerberaterkammern gestellt werden.
Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater oder Steuerberaterin
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben