Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung
aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der
Aufenthalt die Dauer
Ansprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Harsefeld| Bürgerservice (Einwohnermeldewesen, KFZ-Zulassung) | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1440 Telefax: 04164 887-362 E-Mail: buergerbuero@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
| Bürgerbüro Ahlerstedt | |
| Kakerbecker Straße 1 21702 Ahlerstedt Telefon: 04166 841191 Telefax: 04166 841193 E-Mail: gemeinde-ahlerstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de |
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| Bürgerbüro Bargstedt | |
| Bahnhofstraße 21 21698 Bargstedt Telefon: 04164 811541 Telefax: 04164 811543 E-Mail: gemeinde-bargstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
nicht angegeben
nicht angegeben
Es fallen keine Gebühren an.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.