Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei
der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs
Monaten übersch
Ansprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Harsefeld| Bürgerservice (Einwohnermeldewesen, KFZ-Zulassung) | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1440 Telefax: 04164 887-362 E-Mail: buergerbuero@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
| Bürgerbüro Ahlerstedt | |
| Kakerbecker Straße 1 21702 Ahlerstedt Telefon: 04166 841191 Telefax: 04166 841193 E-Mail: gemeinde-ahlerstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de |
|
| Bürgerbüro Bargstedt | |
| Bahnhofstraße 21 21698 Bargstedt Telefon: 04164 811541 Telefax: 04164 811543 E-Mail: gemeinde-bargstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
nicht angegeben
nicht angegeben
Es fallen keine Gebühren an.
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.