Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser (Bauvorlageberechtigte/Bauvorlageberechtigter) eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) müssen von ihnen unterschrieben und der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Dazu muss die Entwurfsplanerin oder der Entwurfsplaner beurteilen können, ob alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen eingehalten wurden.
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Bauvorlageberechtigung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Einheitlicher Ansprechpartner | |
| Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-4025 E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
|
Externe Ansprechpartner/in
| Architektenkammer Niedersachsen Friedrichswall 5 30159 Hannover Telefon: 051128096-0 Telefax: 051128096-19 E-Mail: info@aknds.deHomepage: https://https/www.aknds.de | |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
| Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Friedensstraße 6 21335 Lüneburg Telefon: 05311201-0 Telefax: 05311201-333 E-Mail: info@hwk-bls.deHomepage: www.hwk-bls.de | |
| Ingenieurkammer Niedersachsen Hohenzollernstraße 52 30161 Hannover Telefon: 0049-51139789-0 Telefax: 0049-51139789-34 E-Mail: kammer@ingenieurkammer.deHomepage: www.ingenieurkammer-niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Kostenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Auch Personen (insb. Ingenieurinnen/Ingenieuren), die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, kann unter Umständen eine Bauvorlageberechtigung erteilt werden. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle (insb. Ingenieurkammer).