Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ausnahme von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen.
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Ausnahmegenehmigung für die Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
Ansprechpartner/in
| Verkehrswesen | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1420 Telefon: 04164 887-1421 Telefax: 04164 887-357 E-Mail: verkehr@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Allgemeine Informationen
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Die in Nummer I und II genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
- :10,20 EUR - 767,00 EUR
Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Sie können die Ausnahmegenehmigung in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen Sie zeitnah zugesandt.
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben