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Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

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Dezernat IIIAm Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig.

Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle.
Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig.

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Sie möchten in Deutschland arbeiten, aber Ihre Berufsqualifikation wurde noch nicht vollständig anerkannt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, Ihre Berufsqualifizierung aber noch nicht vollständig anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.

Dafür muss ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchgeführt worden sein, in dem feststellt wurde, dass Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede der ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung erforderlich sind für die

  • Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
  • Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang).

Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form, zum Beispiel:

  • Praktika im Betrieb
  • theoretische Lehrgänge
  • Mischformen von beiden
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen
  • Sprachkurse
  • Ablegen einer Prüfung

Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist befristetet. Sie wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden.

Sie müssen über die der Qualifizierungsmaßnahme entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, in der Regel A2. Im Einzelfall können auch niedrigere Sprachkenntnisse ausreichend sein, wenn zum Beispiel der weitere Spracherwerb Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme ist.

Wenn Ihre Qualifizierungsmaßnahme überwiegend in einem Betrieb stattfindet, muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde (beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt).

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Rechtsbehelf
  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
  • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
  • Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
  • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

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