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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Franz (Buchstaben: A - G)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.043 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3277
Telefax: 04141 12-3263
E-Mail:
Frau Bajorat (Buchstaben: H - P)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.047 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3274
Telefax: 04141 12-3263
E-Mail:
Frau von Thaden (Buchstaben Q - Z)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.044 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3275
Telefax: 04141 12-3263
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Haben Sie einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland eine Beschäftigung ausüben, zu der Sie der Abschluss befähigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie (am besten per Mail) einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel bestellt. Nach etwa vier bis acht Wochen erhalten Sie erneut einen Termin zur Abholung Ihrer elektronischen Aufenthaltserlaubnis. 

Voraussetzungen
  • Sie haben
    • einen deutschen Hochschulabschluss, oder
    • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, oder
    • einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist
  • Sie haben 
    • einen Arbeitsplatz oder 
    • ein Arbeitsplatzangebot
  • Sie besitzen eine Qualifikation, die Sie zur Ausübung der Beschäftigung befähigt
  • Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis, zum Beispiel Approbation als Apotheker
  • Arbeitsbedingungen und insbesondere Gehalt müssen mit dem eines deutschen Arbeitnehmers vergleichbar sein, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe unten)
  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweise über abgeschlossenes Hochschulstudium 
  • ggf. Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Original soweit vorhanden
  • Arbeitsvertrag und die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (siehe unten)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate (ggf. Kündigung bei Arbeitgeberwechsel) und vom Ehegatten (sofern vorhanden)
  • aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung (nicht älter als drei Monate)
  • Mietvertrag und aktueller Nachweis über Nebenkosten oder Bescheinigung über mietfreies Wohnen oder bei einem Eigenheim Grundbuchauszug und Kredittilgungsplan

Sofern das 45. Lebensjahr vollendet ist und Sie erstmalig die Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen ggf. Nachweise über eine angemessene Altersversorgung vorgelegt werden.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Ersterteilung: 100,00 €

Zweckwechsel: 98,00 €

Verlängerung: 93,00 €

Fiktionsbescheinigung: 13,00 €

Express: 35,00 € (Termin nach 10 Tagen nach Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels)

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis:

  • so lange wie Ihr Arbeitsvertrag, wenn Ihr Arbeitsvertrag weniger als 4 Jahre gültig ist,
  • 4 Jahre, wenn Ihr Arbeitsvertrag mindestens 4 Jahre oder unbefristet gültig ist.
Rechtsgrundlage

§ 18b Aufenthaltsgesetz

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