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Für die Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es kann auch die Aufnahme einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zusätzlich zu einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragt werden. |
Inhaltsbereich
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Frau Franz (Buchstaben: A - G) | |
| Kreishaus, Raum 1.043 // 1. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3277 Telefax: 04141 12-3263 E-Mail: abh@landkreis-stade.de | |
| Frau Bajorat (Buchstaben: H - P) | |
| Kreishaus, Raum 1.047 // 1. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3274 Telefax: 04141 12-3263 E-Mail: abh@landkreis-stade.de | |
| Frau von Thaden (Buchstaben Q - Z) | |
| Kreishaus, Raum 1.044 // 1. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3275 Telefax: 04141 12-3263 E-Mail: abh@landkreis-stade.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Bitte vereinbaren Sie (am besten per Mail) einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel bestellt. Nach etwa vier bis acht Wochen erhalten Sie erneut einen Termin zur Abholung Ihrer elektronischen Aufenthaltserlaubnis.
Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit kann Ihnen nur erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit kann Ihnen erteilt werden, wenn
- Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer selbständigen Tätigkeit:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe unten)
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
- Finanzierungsplan / Businessplan
- Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden)
- aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung (nicht älter als drei Monate)
- Mietvertrag und aktueller Nachweis über Nebenkosten oder Bescheinigung über mietfreies Wohnen oder bei einem Eigenheim Grundbuchauszug und Kredittilgungsplan
Bei der Verlängerung wird der letzte Steuerbescheid und die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) der letzten sechs Monate benötigt.
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe unten)
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto
- aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung (nicht älter als drei Monate)
- Mietvertrag und aktueller Nachweis über Nebenkosten oder Bescheinigung über mietfreies Wohnen oder bei einem Eigenheim Grundbuchauszug und Kredittilgungsplan
- Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit
Bei der Verlängerung wird der letzte Steuerbescheid und die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) der letzten sechs Monate benötigt.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Ersterteilung: 100,00 €
Zweckwechsel: 98,00 €
Verlängerung: 93,00 €
Fiktionsbescheinigung: 13,00 €
Express: 35,00 € (Termin nach 10 Tagen nach Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels)
Wenn eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit neben einer bereits bestehenden Beschäftigung erlaubt werden soll, handelt es sich lediglich um eine Auflagenänderung. Hierfür fällt eine Gebühr i.H.v. 50,00 € an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.
Rechtsgrundlage
§ 21 Aufenthaltsgesetz