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Aktuelles Führungszeugenis und aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis als Beruflicher Betreuer vorlegen

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21680 Stade
Telefon: 04141 12-5300
Telefax: 04141 12-5313
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

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Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie regelmäßig bestimmte Sachverhalte hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit nachweisen und erklären.

Allgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, der zuständigen Stammbehörde alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist. Sie müssen beide Dokumente  und die Erklärung unaufgefordert der Stammbehörde vorlegen.

Verfahrensablauf

Berufliche Betreuende müssen alle drei Jahre unaufgefordert ein Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug sowie die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, vorlegen.

  • Fordern Sie ein aktuelles Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug an. Dazu können Sie die entsprechenden Onlinedienste nutzen.
  • Das Führungszeugnis wird direkt an die Stammbehörde gesendet. Die Behörde sowie die Adresse geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses an.
  • Die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis leiten Sie an Ihre Stammbehörde weiter.
  • Die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, können Sie schriftlich und formlos abgeben.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aktuelles einfacheseinfaches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
  • Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Jahre
Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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