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Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Harsefeld
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-0
Telefax: 04164 887334
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.har­se­feld.de
montags bis freitags von 07.30 bis 12.00 Uhr
montags und dienstags 13.30 bis 15.30 Uhr
donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Haltung eines Hundes.

Wer in Niedersachsen wohnt und einen oder mehrere Hunde hält, benötigt ab dem 1. Juli 2011 für diese Tiere eine Haftpflichtversicherung. Es wird bei der Vorgabe nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen, großen oder kleinen Hunden unterschieden. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Beim Abschluss der Versicherung ist die Deckungssummen im Schadensfall zu beachten:

  • bei Personenschaden: 500.000,00 Euro
  • bei Sachschaden: 250.000,00 Euro

Der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt obliegt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgabe. Sie kann die Vorlage der Bescheinigung z. B. bei der Anmeldung eines Hundes fordern. Weitere Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Wohnort des Hundehalters: Niedersachsen
  • Alter des Hundes: ab 6 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes
Welche Gebühren fallen an?
  • :50,00 EUR - 150,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss so schnell wie möglich erfolgt sein.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

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