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Ablieferungsfrist für Überschüsse aus der Pfandverwertung im Pfandleihgewerbe: Verlängerung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Sicherheit, Ordnung und MigrationStandort anzeigen
Dezernat IIIAm Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig.

Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle.
Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig.
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/

Allgemeine Informationen

Im Pfandleihgewerbe dürfen Pfandleiherinnen und Pfandleiher einen Pfand u.a. nur annehmen, wenn sie mit der Verpfänderin oder dem Verpfänder vereinbart haben, dass sie berechtigt sind, zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Pfand verwertet worden ist, den Teil des Erlöses der der Pfandleiherin oder dem Pfandleiher nicht als Befriedigung gebührt und nicht an die Verpfänderin oder den Verpfänder ausgezahlt worden ist, an die zuständige Stelle abzuführen.

Wurde eine solche Vereinbarung abgeschlossen und der danach zu bestimmende Zeitpunkt erreicht, müssen Überschüsse spätestens nach einem Monat an die zuständige Stelle abgeführt werden, damit dieser Teil des Erlöses verfällt. Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Pfandleiherlaubnis
  • ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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