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Samtgemeinde Harsefeld: Wahlbekanntmachung der Wahlleitung


Wahlbekanntmachung der Wahlleitung


Änderung vom 22. Juni 2021:

Für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 gebe ich auf Grund des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) folgendes bekannt:

I. Zahl der Vertreterinnen /
Vertreter
Ratsmitglieder /
Mitglieder des
Samtgemeinderats
Höchstzahl der
Bewerber je
Wahlvorschlag
Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG die

folgenden Parteien,Wählergruppen und

Einzelwahlvorschläge:
Für alle Wahlen: CDU, SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, FDP

u. DIE LINKE
Samtgemeinderat Harsefeld 34 20 Samtgemeinderat Harsefeld FWG Samtgemeinde Harsefeld,
NPD
Rat des Flecken Harsefeld 31 36 Rat des Flecken Harsefeld FWG Harsefeld, NPD
Rat der Gemeinde Ahlerstedt 17 22 Rat der Gemeinde Ahlerstedt FWG Ahlerstedt u. NPD
Rat der Gemeinde Bargstedt 13 18 Rat der Gemeinde Bargstedt FWG Bargstedt
Rat der Gemeinde Brest 9 14 Rat der Gemeinde Brest Bürgerliste Brest
Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines

Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur

den Namen dieser Bewerberin/dieses
Bewerbers enthalten.
IV. Inhalt und Form der Wahlvorschläge und

Wahlvorschlagsverbindungen
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Die Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen für die

Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den

Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO

entsprechen.
Das Gebiet der Samtgemeinde Harsefeld wurde

in 2 Wahlbereiche eingeteilt:
V. Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärung über die

Verbindung von Wahlvorschlägen
a) Wahlbereich 1 Flecken Harsefeld und Ortsteile Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von

Wahlvorschlägen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum

26.07.2021 (48. Tag vor der Wahl) – 18.00 Uhr beim Wahlamt

der Samtgemeinde Harsefeld, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld,

einzureichen.
b) Wahlbereich 2 Gemeinden Ahlerstedt, Bargstedt und Brest jeweils mit den zugehörigen Ortsteilen
Die Wahlgebiete des Flecken Harsefeld und

der Gemeinden Ahlerstedt, Bargstedt und

Brest bilden jeweils einen Wahlbereich.
VI. Wahlanzeige
III. Unterschriften für Wahlvorschläge Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 NKWG nicht

erfüllen, werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen.

Die Wahlanzeige ist spätestens bis zum 14.06.2021

(90. Tag vor der Wahl) bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin,

Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag für
die Samtgemeindewahl muss von

mindestens 30 (pro Wahlbereich)
die Gemeindewahl Brest muss von

mindestens 10
die Gemeindewahlen Ahlerstedt, Bargstedt

u. Harsefeld muss von mindestens 20
Harsefeld, den 05.05.2021
Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich

und handschriftlich unterzeichnet sein.

Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der

Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der

Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.
Im Auftrage


Anett Preuß
(§§ 21 Abs. 9, 45 d Abs. 2 NKWG)



22. Juni 2021
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