Samtgemeinde Harsefeld: Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Änderung vom 22. Juni 2021:
Für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 gebe ich auf Grund des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) folgendes bekannt:
I. Zahl der Vertreterinnen / Vertreter |
Ratsmitglieder / Mitglieder des Samtgemeinderats |
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag |
Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien,Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge: |
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Für alle Wahlen: CDU, SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, FDP u. DIE LINKE |
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Samtgemeinderat Harsefeld | 34 | 20 | Samtgemeinderat Harsefeld | FWG Samtgemeinde Harsefeld, NPD |
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Rat des Flecken Harsefeld | 31 | 36 | Rat des Flecken Harsefeld | FWG Harsefeld, NPD | |
Rat der Gemeinde Ahlerstedt | 17 | 22 | Rat der Gemeinde Ahlerstedt | FWG Ahlerstedt u. NPD | |
Rat der Gemeinde Bargstedt | 13 | 18 | Rat der Gemeinde Bargstedt | FWG Bargstedt | |
Rat der Gemeinde Brest | 9 | 14 | Rat der Gemeinde Brest | Bürgerliste Brest | |
Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten. |
IV. Inhalt und Form der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen |
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II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche | Die Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen. |
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Das Gebiet der Samtgemeinde Harsefeld wurde in 2 Wahlbereiche eingeteilt: |
V. Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen |
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a) Wahlbereich 1 | Flecken Harsefeld und Ortsteile | Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021 (48. Tag vor der Wahl) – 18.00 Uhr beim Wahlamt der Samtgemeinde Harsefeld, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld, einzureichen. |
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b) Wahlbereich 2 | Gemeinden Ahlerstedt, Bargstedt und Brest jeweils mit den zugehörigen Ortsteilen | ||||
Die Wahlgebiete des Flecken Harsefeld und der Gemeinden Ahlerstedt, Bargstedt und Brest bilden jeweils einen Wahlbereich. |
VI. Wahlanzeige | ||||
III. Unterschriften für Wahlvorschläge | Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 NKWG nicht erfüllen, werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist spätestens bis zum 14.06.2021 (90. Tag vor der Wahl) bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. |
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Jeder Wahlvorschlag für | |||||
die Samtgemeindewahl muss von mindestens 30 (pro Wahlbereich) |
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die Gemeindewahl Brest muss von mindestens 10 |
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die Gemeindewahlen Ahlerstedt, Bargstedt u. Harsefeld muss von mindestens 20 |
Harsefeld, den 05.05.2021 | ||||
Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. |
Im Auftrage Anett Preuß |
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(§§ 21 Abs. 9, 45 d Abs. 2 NKWG) |
22. Juni 2021
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