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Samtgemeinde Harsefeld: Standesamt – Anforderung von Personenstandsurkunden

Bei allgemeinen Anfragen schreiben Sie bitte eine direkte E-Mail an: standesamt@harsefeld.de

oder melden sich telefonisch unter 04164 887-150.

Die Urkunden (Geburt, Ehe und Lebenspartnerschaft) können Sie jetzt im ServicePortal anfordern.


 

Urkundenanforderung

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Name des Antragstellers

(bitte sämtliche Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum angeben)

Bitte sämtliche Vornamen angeben

Bitte sämtliche Familiennamen angeben

(z.B. Anmeldung Eheschließung, Anmeldung Geburt, Beurkundung Sterbefall, Erbschaftsangelegenheiten, Rentenzwecke,...)

(Name der Person im Urkundeneintrag, Beispiel: Antragstellung für Ehegatten oder Geschwister)

(Urkundeninhaber/in)

(Urkundeninhaber/in)

(Urkundeninhaber/in)

(Urkundeninhaber/in)

(Urkundeninhaber/in)

(Urkundeninhaber/in)

(nur bei Abweichung zur Anschrift des Antragstellers)

(Für eventuelle Rückfragen bitte angeben!)

(Für eventuelle Rückfragen bitte angeben!)

Gebühren: Der Preis für eine einzelne der oben aufgeführten Urkunden beträgt 10,00 Euro. Für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde werden 5,00 Euro berechnet. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

Bitte beachten Sie:

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Gem.§62 des Personenstandsreformgesetzes können Urkundenerteilungen und Auskünfte nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses im Geburten,-Sterberegister reicht aus, wenn der Antrag von Geschwistern des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
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