Samtgemeinde Harsefeld: Schiedswesen
Das Motto des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen „schlichten statt richten“ skizziert kurz und prägnant die Arbeit der Schiedspersonen in Deutschland. Weite Kreise der Bevölkerung identifizieren die Arbeit der Schiedspersonen allerdings nur mit dem Sühneversuch in Strafsachen; die Befugnisse der Schiedspersonen in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten sind nicht so bekannt.
Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich, werden vom Samtgemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie werden regelmäßig geschult und können deshalb zwischen den streitenden Parteien vermitteln und im günstigsten Fall schlichten. Dabei haben sie keine Entscheidungsbefugnis wie beispielsweise ein Gericht, sondern verhandeln nichtöffentlich in einer möglichst ruhigen und sachlichen Atmosphäre einen so genannten Vergleich, also eine Art verbindlichen Vertrag, an den sich beide Parteien halten müssen. Schiedspersonen sind übrigens zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Schiedsperson der Samtgemeinde Harsefeld hilft Ihnen zum Beispiel bei
- nachbarrechtlichen Streitigkeiten,
- Beachtung der Hausordnung,
- Hausfriedensbruch,
- Beleidigung,
- Bedrohung,
- Sachbeschädigung,
- Leichter und fahrlässiger Körperverletzung
- und in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, bei denen das obligatorische außergerichtliche Verfahren vorgeschrieben und auch dort, wo ein Kompromiss zwischen den streitenden Parteien möglich ist.
Weitere Informationen zum Schiedswesen finden Sie unter www.schiedsamt.de
Schiedsfrau
Dr. Angela Ziegenhagen
Klosterstraße 17
21698 Harsefeld
Tel.: 04164 / 811126