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Samtgemeinde Harsefeld: Landtagswahl 20. Januar 2013

Landtagswahl 20. Januar 2013
Wahlergebisse hier live am 20.01.2013 ab 18.00 Uhr

Landtagswahl

Die Aufgaben der Wahlvorstände

Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Wahllokal

Folgende Dinge hat der Wahlvorstand vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung zu veranlassen:

Entgegennahme der Wahlunterlagen – sofern der/die Wahlvorsteher/in diese nicht schon erhalten hat,
Durchsicht der Wahlunterlagen und Material auf Vollständigkeit,
Aufstellen der Wahlkabinen – und urnen – sofern dies nicht schon von Mitarbeiter/innen der Samtgemeinde gemacht worden ist,
Aushang der Wahlbekanntmachung,
Aushang der Hinweisschilder,
Kontrolle, ob die Wahlurnen leer sind,
Verschließen der Wahlurnen,
Bereitlegen der Stimmzettel,
Feststellen, wo eine Möglichkeit zum Telefonieren ist, Telefon auf Funktion überprüfen,
Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder. 

Der Wahlvorstand ist ein Team. Dies sind alle in einem Wahlbezirk zusammen eingesetzten Wahlhelfer/innen.


Es gibt aber auch unterschiedliche Funktionen und Aufgaben:

Tätigkeit des Wahlvorstehers/der Wahlvorsteherin:

Folgende Aufgaben nimmt der/die Wahlvorsteher/in wahr:
 er/sie verpflichtet die Mitglieder des Wahlvorstandes und weist sie auf ihre Verschwiegenheitspflicht hin,
er/sie eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
er/sie berichtigt das Wählerverzeichnis,
er/sie leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenzählung,
er/sie gibt die Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt,
er/sie gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt und meldet es der Samtgemeinde,
er/sie verpackt die Stimmzettel usw., verwahrt und übergibt diese Gegenstände der Samtgemeinde,
er/sie verwahrt die Wahlniederschrift und übergibt gemeinsam (möglichst) mit dem/der Schriftführer/in die Unterlagen der Samtgemeinde,
er/sie zahlt das Erfrischungsgeld aus.

Bei Abwesenheit des Wahlvorstehers/der Wahlvorsteherin übernimmt der/die Stellvertreter/in diese Funktion und Aufgaben.
 

Tätigkeit des Schriftführers/der Schriftführerin:

 Der/die Schriftführer/in führt am Wahltag das Wählerverzeichnis und nimmt die Wahlniederschrift sowie eventuelle Vermerke während der Wahlhandlung auf. Außerdem übergibt er/sie gemeinsam mit dem/der Wahlvorsteher/in die Wahlunterlagen der Samtgemeinde.

 Bei Abwesenheit des Schriftführers/der Schriftführerin übernimmt der/die Stellvertreter/in diese Funktion und Aufgaben


Tätigkeit der Beisitzer/innen:

sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungskarten, bzw. Personalausweise,
sie geben die Stimmzettel aus,
sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum,
sie beobachten den Zutritt zu den Wahlzellen,
sie sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen etc..

Sie haben Lust, sich als Wahlhelfer zu engagieren? Bitte melden Sie sich bei Herrn Polter, Tel. 04164/887-140

Und hier geht’s zur Webseite des Landeswahlleiters. Dort finden Sie Gesetze, Musterstimmzettel und mehr.

Allgemeine Information über Wahlen gibt es auch unter:

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Weitere Links:

http://www.wahlrecht.de/