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Samtgemeinde Harsefeld: Der Samtgemeinderat

Der Samtgemeinderat 

Der Rat der Samtgemeinde Harsefeld besteht zur Zeit aus 34 Ratsmitgliedern, wovon alle 34 im Rahmen der Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt worden sind. Hinzu kommt der direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Samtgemeindebürgermeister, der kraft seines Amtes Mitglied im Samtgemeinderat ist.

Die wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören unter anderem der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Investitionsprogramms sowie die Aufnahme von Krediten und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen. Bevor allerdings der Rat einen Beschluss fasst, wird die jeweilige Angelegenheit in den Fachausschüssen beraten und vom Samtgemeindeausschuss ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet.

Die Samtgemeinderatssitzungen werden vom Ratsvorsitzenden geleitet. Er übt sein Amt ehrenamtlich aus. Als Mitglieder der Fachausschüsse werden Ratsmitglieder, aber auch sachkundige Vertreter aus der Bürgerschaft benannt. Ist also ein Sachthema im zuständigen Ausschuss beraten worden, werden Beratungsergebnisse und Beschlussempfehlungen dem Samtgemeindeausschuss vorgelegt, der die Angelegenheit seinerseits berät und dem Rat einen Beschlussvorschlag unterbreitet.