Samtgemeinde Harsefeld: Der Samtgemeindebürgermeister
Der Samtgemeindebürgermeister
Der Samtgemeindebürgermeister ist Leiter der Samtgemeindeverwaltung und zugleich politischer Repräsentant der Samtgemeinde. Er ist hauptamtlich tätig und wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss ist er ein handlungsfähiges Organ der Samtgemeinde. Ihm obliegt die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Samtgemeinderates, der Vorsitz im Samtgemeindeausschuss, die Außenvertretung der Samtgemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Verwaltung und ist Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Samtgemeindeverwaltung.