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Samtgemeinde Harsefeld: Der Samtgemeindeausschuss

Der Samtgemeindeausschuss 

Der Samtgemeindeausschuss besteht aus dem Samtgemeindebürgermeister, der zugleich auch Vorsitzender ist und weiteren acht Beigeordneten. Dies sind Ratsmitglieder, auf deren Fraktion oder Gruppe bei der Sitzverteilung mindestens ein Sitz entfallen ist. Erhält eine Fraktion oder Gruppe keinen Sitz, so kann sie ein Mitglied mit beratender Stimme in den Samtgemeindeausschuss entsenden (Grundmandat). Alle Sitzungen des Samtgemeindeausschusses sind nichtöffentlich. Der Samtgemeindeausschuss ist u. a. auch Entscheidungsgremium für Angelegenheiten, die nicht vom Rat beschlossen werden und nicht von der Verwaltung entschieden werden können. Er beschließt auch über Widersprüche im eigenen Wirkungskreis sowie über Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter der Samtgemeindeverwaltung.