Samtgemeinde Harsefeld: Aufgaben der Feuerwehr
Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgaben einer Freiwilligen Feuerwehr sind im Niedersächsischen Brandschutzgesetz geregelt.
Daraus ergeben sich die folgenden Unterscheidungen :
- unentgeltliche Pflichtaufgaben einer Feuerwehr sind der abwehrende Brandschutz und Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen.
- entgeltliche Pflichtaufgaben sind z. B. Hilfeleistungen bei Unglücksfällen, wenn Menschenleben nicht oder nicht mehr in Gefahr sind, Brandsicherheitswachen, Leistungen aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger grundloser Alarmierung, Leistungen bei Einsätzen in Fällen der Gefährdungshaftung.
- Gebührenpflichtige, freiwillige Leistungen sind z.B. Beseitigung von Ölschäden und sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen, Türöffnungen, Einfangen oder Rettung von Tieren, Räum- bzw. Aufräumarbeiten, Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen, Auspumpen von Kellern, zeitweise Überlassung von technischen Geräten.
- Nichtgebührenpflichtige, freiwillige Leistungen sind z. B. die Gestellung einer Brand- sicherheitswache bei eigenen Veranstaltungen der Mitgliedsgemeinden, Schulen, Kindergärten, Vereinen und Verbänden der Samtgemeinde, Begleitschutz bei Festumzügen von Vereinen und Verbänden der Samtgemeinde/ Mitgliedsgemeinden.
Die Aufzählung ist nicht abschliessend, sondern soll den Bürgern unserer Samtgemeinde zur Information dienen. Die Erhebung von Kostenersatz/ Gebühren erfolgt durch die Samtgemeinde Harsefeld aufgrund der Satzung vom 18.12.2009.
Wir helfen jederzeit gerne.
Bedenken Sie aber bitte, dass auch die Einsatzkräfte unserer Feuerwehr berufstätig sind.