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Samtgemeinde Harsefeld: Ortskernsanierung Flecken Harsefeld – Aufhebung des Sanierungsgebietes “Harsefeld-Mitte”


Ortskernsanierung Flecken Harsefeld – Aufhebung des Sanierungsgebietes “Harsefeld-Mitte”


Der Rat des Flecken Harsefeld hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 nach § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die förmliche Aufhebung des

SANIERUNGSGEBIETES „HARSEFELD-MITTE“

als

S A T Z U N G

beschlossen.

§ 1

Aufhebung

Die Satzung des Flecken Harsefeld über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Harsefeld-Mitte“ wird aufgehoben.

§ 2

Geltungsbereich

Der anliegende Plan mit den Grenzen des Sanierungsgebietes (Anlage 1) ist Bestandteil der Satzung.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2, Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Flecken Harsefeld

Die Gemeindirektorin

Ute Kück

Geltungsbereich



28. Februar 2023
Aktuelles, Aushang, Städtebauförderung