Samtgemeinde Harsefeld: Örtsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses – Bebauungsplan Nr. 52 “Zevener- und Stader Straße”
Örtsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses – Bebauungsplan Nr. 52 “Zevener- und Stader Straße”
Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt
Bebauungsplan Nr. 52 “Zevener- und Stader Straße”
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 mit der Bezeichnung „Zevener- und Stader Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Ahlerstedt das Planungsziel, die Ergebnisse der für die Ortsmitte Ahlerstedt durchzuführenden Einzelhandelsuntersuchung und des Ortskern-Entwicklungskonzeptes bauleitplanerisch zu übernehmen und planungsrechtlich abzusichern.
Diese informellen Planungen werden im Rahmen der gegenwärtigen durchzuführenden Dorferneuerungsmaßnahme ausgearbeitet. Die gezielte und verbindliche Umsetzung dieser Ergebnisse trägt zur Stärkung der Ortsmitte bei und sichert dadurch eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Ortes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan.
Der Bürgermeister
i.V. Bernd Meinke
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 Zevener und Stader Straße
22. August 2023
Bauleitplanungen