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Samtgemeinde Harsefeld: Gleichstellungsbeauftragte – Aufgaben

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nach § 9 NKomVG

Hauptziel: Beitrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Mitwirkung an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben.

Anregungen, die vor allem

  • Die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung
  • Personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinden
  • Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft

betreffen.

Übertragung/ Übernahme sonstiger Aufgaben, auch wenn diese bisher von der Gemeinde nicht wahrgenommen wurden.

Das Hauptaugenmerk gilt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.