Samtgemeinde Harsefeld: Gleichstellungsbeauftragte – Aufgaben
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nach § 9 NKomVG
Hauptziel: Beitrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Mitwirkung an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben.
Anregungen, die vor allem
- Die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung
- Personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinden
- Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
betreffen.
Übertragung/ Übernahme sonstiger Aufgaben, auch wenn diese bisher von der Gemeinde nicht wahrgenommen wurden.
Das Hauptaugenmerk gilt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.