Schließen X
Bild wird geladen...

Samtgemeinde Harsefeld: Förderung von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Die Förderung von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in der Samtgemeine Harsefeld erfolgt von einer privaten Stiftung. Die Förderung richtet sich an diejenigen, die knapp unter dem Wohngeld oder anderen sozialen Leistungen liegen und daher keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben.

Was wird gefördert?

  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Kursgebühren
  • Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
  • Nachhilfeunterricht
  • Klassenfahrten/ Kita-Fahrten
  • Fahrtkosten für Oberstufenschüler/ innen
  • Schulmaterial

Innerhalb eines Jahres wird pro Kind ein Zuschuss von höchstens 150,00 € gewährt. Darüber hinaus kann für jedes Kind jährlich eine Klassenfahrt mit höchstens 250,00 € bezuschusst werden.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Förderung kann nur über das Familienservicebüro der Samtgemeinde Harsefeld beantragt werden.

Wer ist  Antragsberechtigt?

Anträge können für Kinder und Jugendliche gestellt werden, deren Hauptwohnsitz sich in der SG Harsefeld befindet.
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten.

Voraussetzungen

Zuschüsse werden für bis zum Abschluss der allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden Schule gewährt, sofern nicht andere Leistungsträger vorrangig dafür zuständig sind. Besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket ist eine Förderung ausgeschlossen.
Es gelten Einkommensgrenzen die nicht überschritten werden dürfen.

Nachweise

Nachzuweisen sind:

  • die Einkünfte der letzten 3 Monate
  • der Antragsgrund
  • der Schulbesuch bei Kindern ab 16 Jahre.

Anträge und Nachweise sind vor Beendigung der zu bezuschussenden Maßnahme einzureichen.

Ausnahmen  bildet das Schulmaterial, das nach Erwerb und Vorlage der Belege bezuschusst werden kann. (Einzelbelege werden ab 20 € bearbeitet)

Antrag zur Föderung von Bildung und Freizeitmaßnahmen

Förderungsmöglichkeiten

Zahlungen erfolgen in der Regel direkt an den Veranstalter bzw. bei Vorlage der Überweisungsbelege direkt an die Familie.
Barauszahlungen sind nicht möglich.

Kontakt


Familienservicebüro Harsefeld
Herrenstraße 25a (FIZ)
21698 Harsefeld
04164-887119
familienservicebuero@harsefeld.de