Samtgemeinde Harsefeld: Tagespflege – Allgemeine Informationen
„Zu Hause wohnen – und in der Tagespflege aktiv den Tag gestalten“
Die Tagespflege bietet älteren Menschen die Möglichkeit, Gemeinschaft und Alltag in einer wohnlichen und angenehmen Atmosphäre zu erleben.
Nicht nur, wenn die körperlichen Beschwerden zunehmen, reicht die Betreuung zu Hause oft nicht mehr aus. Auch ältere Menschen, die noch in guter körperlicher Verfassung sind, können hilfebedürftig sein. Viele Menschen verlieren die Orientierung in Raum und Zeit, erkennen ihre Angehörigen nicht mehr oder sind in bestimmten Situationen einfach überfordert. Begleitung und Betreuung werden nötig. Für ältere Menschen, die dennoch in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten, kann die Tagespflege eine wirkliche Alternative zu einem Heimaufenthalt sein. Hier steht die Betreuung und Begleitung der Menschen im Alltag in Vordergrund. Den Tagespflegegästen soll durch lebenspraktisches Training ein Gefühl der Sicherheit und neuer, sozialer Kontakte ermöglicht werden. Wiederkehrende Rituale ermöglichen die rasche Integration die Gruppe.
Es stehen täglich 16 Plätze zur Verfügung.
Durch die Tagespflege können:
- stationäre Krankenhausbehandlungen verkürzt werden
- Nachsorge und therapeutische Weiterbehandlung sichergestellt werden
- der Genesungswille gestärkt und Wiedergesundung beschleunigt werden
- ein Heimaufenthalt verhindert werden
- pflegende Angehörige entlastet werden
- Vereinsamung und Isolation entgegengewirkt werden
- persönliche Kontakte außerhalb der Wohnung gefördert werden
Betreuungszeiten
Montag bis Freitag von 08.30 bis 16.30 Uhr | |
08.30 Uhr | Eintreffen der Tagesgäste |
09.00 Uhr | gemeinsames Frühstück |
10.00 Uhr | Morgenrunde mit Vorlesen aus der Tageszeitung, Seniorengymnastik, Gedächtnistraining |
11.15 Uhr | hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kartoffelschälen, Gemüse putzen, Wäsche sortieren |
12.30 Uhr | gemeinsames Mittagessen |
13.30 Uhr bis 14.30 Uhr |
Mittagsruhe |
15.00 Uhr | gemeinsames Kaffeetrinken mit Gesprächen |
15.30 Uhr | Betreuungsangebote wie: Geschichten vorlesen, singen, Fotos und Filme zeigen auf großer Leinwand |
16.30 Uhr | Rückfahrt nach Hause |
Entgeltsätze ab 01.01.2017 pro Tag | |||||
Pflegegrade | Pflegesatz | Fahrtkosten bis 10 km je Fahrt |
Fahrtkosten über 10 km je Fahrt |
Unterkunft u. Verpflegung |
Tageskosten gesamt in € |
I | 30,95 € | 6,80 € | 7,85 € | 14,68 € | |
II | 39,68 € | 6,80 € | 7,85 € | 14,68 € | |
III | 47,61 € | 6,80 € | 7,85 € | 14,68 € | |
IV | 55,55 € | 6,80 € | 7,85 € | 14,68 € | |
V | 59,51 € | 6,80 € | 7,85 € | 14,68 € | |
Beförderung von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern je Fahrt 8,90 € |
Die Investitionskosten in Höhe von tägl. 9,24 € werden bei Vorlage eines Pflegegrades z. Zt. Vom Land Niedersachsen übernommen. Tagesbesucher ohne Pflegestufe zahlen selbst.
Der Pflegesatz und die Fahrtkosten werden bei Einstufung in einen Pflegegrad im Rahmen der Pflegeversicherung von der Pflegekasse i.d.R. wie folgt übernommen:
Pflegerad I = 0,00 €
Pflegegrad II = 689,00 €
Pflegegrad III = 1.298,00 €
Pflegegrad IV = 1.612,00 €
Pflegegrad V = 1.995,00
Für Beihilfeempfänger gelten zusätzliche Bestimmungen.
Auch bei Vorlage eines Pflegegrades sind nach Antrag Leistungen des Sozialamtes möglich.
Bitte erkundigen Sie sich bei den sprechenden Stellen.
Presseartikel
- [wpfilebase tag=file id=605 tpl=data-table /]
- [wpfilebase tag=file id=606 tpl=data-table /]