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Samtgemeinde Harsefeld: Entwicklungssatzung “Lange Straße” im Ortsteil Ahrenswohlde, Gemeinde Ahlerstedt


Entwicklungssatzung “Lange Straße” im Ortsteil Ahrenswohlde, Gemeinde Ahlerstedt


Entwicklungssatzung “Lange Straße” im Ortsteil Ahrenswohlde, Gemeinde Ahlerstedt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt hat in seiner Sitzung am 09.09.2020 beschlossen, für den Bereich „Lange Straße” eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.


lm Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB) und der Beteiligung der Mitgliedsgemeinden gemäß § 205 Abs. 7 BauGB wurde deutlich, dass eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nicht das exakte Planungsinstrument darstellt, um den Planungswillen der Gemeinde darzustellen.


In Abstimmung mit dem Landkreis Stade wird das ursprüngliche Verfahren der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in zwei getrennten Aufstellungsverfahren fortgeführt.


Zum einen soll der planungsrechtliche Wille in Form einer Entwicklungssatzung „Lange Straße” zum anderen mittels einer Außenbereichssatzung „Lange Straße”, jeweils im Ortsteil Ahrenswohlde dargestellt werden.


ln seiner Sitzung am 02.12.2021 hat der Verwaltungsausschuss dem vorgelegten Entwurf der Entwicklungssatzung „Lange Straße” im Ortsteil Ahrenswohlde zugestimmt und beschlossen, die Entwurfsunterlagen nach Maßgabe des Baugesetzbuches gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.


Ziel der Planung ist es, im Ortsteil Ahrenswohlde im Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung Bebauungsmöglichkeiten im rückwärtigen Bereich bestehender Grundstücke zu ermöglichen.

Das Instrument der Entwicklungssatzung bietet die Möglichkeit durch Festlegung der Fläche als „im Zusammenhang bebauter Ortsteil” den planungsrechtlichen Innenbereich festzulegen und somit die Zulässigkeit von Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der „im Zusammenhang bebaute Ortsteil” wird dabei nicht neu geschaffen, da eine vorhandene Bebauung besteht, sondern vielmehr planungsrechtlich definiert. Mit der Anwendung der Satzung wird zudem die Absicht verfolgt, eine weitere Ausdehnung der Bebauung in den angrenzenden Außenbereich zu verhindern und den Innenbereich klar festzulegen.


Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.


Das Plangebiet ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Der Satzungsentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom


14.01.2022 bis einschließlich 14.02.2022

während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III — Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeid sowie im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Straße 1, 21702 Ahlerstedt öffentlich aus.


Ergänzend stehen die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.harsefeld.de/Bekanntmachungen/Bauleitplanungen zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Der Bürgermeister

Uwe Arndt

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13. Januar 2022
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen