Samtgemeinde Harsefeld: Corona: Maskenpflicht auch auf festgelegten Straßen und Plätzen im Landkreis Stade
Corona: Maskenpflicht auch auf festgelegten Straßen und Plätzen im Landkreis Stade
Landkreis Stade. Auf bestimmten Straßen, Plätzen und anderen Örtlichkeiten im Landkreis Stade, auf denen viele Menschen unterwegs sind, besteht ab Mittwoch (4. November) aus Gründen des Corona-Infektionsschutzes Maskenpflicht. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die mit den Städten und Gemeinden abgestimmt ist, hat der Landkreis Stade am Montag angekündigt.
Damit folgt die Behörde den Vorgaben der seit Montag (2. November) gültigen Verordnung des Landes Niedersachsen gegen die zweite Corona-Welle. Ab einem Inzidenzwert von 35 oder höher gilt auf den festgelegten Straßen die dringende Empfehlung zum Maskentragen. Ab einem Inzidenzwert von über 50 wird die Mund-Nasen-Bedeckung zur Pflicht. Der tagesaktuelle Inzidenzwert (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/-innen innerhalb der vergangenen sieben Tage) kann jederzeit unter: www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/ abgerufen werden.
Dezernentin Nicole Streitz: „In stärker frequentierten Straßenbereichen können die erforderlichen Abstände nicht immer sicher eingehalten werden. Das erhöht das Risiko zur Weiterverbreitung des Corona-Virus erheblich. Wir bitten deshalb bei der Bevölkerung um Verständnis für die vorsorgliche Maskenpflicht.“ Der Landkreis kündigt aber auch an, in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchzuführen.
Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Karten der betroffenen Bereiche steht im Laufe des Dienstags auf der Internetseite des Landkreises Stade (www.landkreis-stade.de/corona) zur Verfügung.
Im Flecken Harsefeld sind die ausgewiesenen Bereiche:
- Friedrich-Tobaben-Platz
- August-Hillert-Platz
- Skater- und Streetballanalage im Brakenweg 2
- Klosterpark
3. November 2020
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