Samtgemeinde Harsefeld: Bürgermeisterwahl
Samtgemeindebürgermeisterwahl 2015
Hier können Sie die Ergebnisse zur Samtgemeindebürgermeisterwahl 2015 am Wahlabend ansehen |
Information zur Samtgemeindebürgermeisterwahl in der Samtgemeinde Harsefeld
Allgemeines zur Wahl und zum eingegangenem Wahlvorschlag
Am Sonntag, dem 12. April 2015, findet in der Samtgemeinde Harsefeld die Wahl des hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters (Direktwahl) statt. Diese Wahl wird erforderlich, da die Amtszeit des amtierenden Samtgemeindebürgermeister, Herrn Rainer Schlichtmann, zum 30.09.2015 endet. Die Wählerinnen und Wähler haben zum zweiten Mal die Möglichkeit, den „Chef“ der Samtgemeindeverwaltung Harsefeld durch Abgabe ihrer/seiner Stimme direkt (Direktwahl) zu wählen. Die Amtsperiode dauert vom 01.10.2015 bis zum 31.10.2021.
Die Aufgaben des Samtgemeindebürgermeister finden Sie hier!
Aufgrund der direkten Einflussnahme auf das Ergebnis der Wahl sollten möglichst alle Wähler/innen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Nach dem Fristende (23.02.2015) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Samtgemeindebürgermeisterwahl hat der Samtgemeindewahlausschuss am 25.02.2015 getagt. Der Samtgemeindewahlleiter teilte den Wahlausschussmitgliedern mit, dass nur ein Wahlvorschlag eingegangen ist.
Der Samtgemeindewahlausschuss hat nach eingehender Überprüfung der Unterlagen daraufhin den nachfolgenden Wahlvorschlag für die Direktwahl des Samtgemeindebürgermeisters zugelassen:
Einzelwahlvorschlag Schlichtmann
Schlichtmann, Rainer, Samtgemeindebürgermeister, geb. 1953, Haferkamp 11, 21698 Harsefeld
Da es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag gibt, ist nach § 45g NKWG die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Erhält die vorgeschlagene Person nicht die nach Satz 1 erforderlichen Stimmen, so ist eine neue Direktwahl durchzuführen. Der Wahlausschuss stellt fest, ob die Person gewählt ist oder eine neue Direktwahl vorzunehmen ist.
Wer darf wählen?
In der Samtgemeinde Harsefeld sind rund 17.255 Wählerinnen und Wähler zur Samtgemeindebürgermeisterwahl am 12. April 2015 in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr aufgerufen. Jede/r Wählerin/Wähler muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wahlberechtigt zu sein. So darf unter anderem wählen:
- Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, also im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1939 Aufnahme gefunden hat,
- Die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
- Das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- Seit drei Monaten in der Samtgemeinde Harsefeld seinen Wohnsitz hat,
- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Damit alle Wählerinnen und Wähler über die Samtgemeindebürgermeisterwahl unterrichtet werden, werden noch entsprechende Benachrichtigungen (Wahlbenachrichtigungskarten) versandt. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, darf auch dann wählen, wenn sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wo und wie wird gewählt?
Die Samtgemeinde Harsefeld ist in insgesamt 23 Wahlbezirke aufgeteilt. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist unter anderen der Wahlbezirk sowie der Wahlraum aufgeführt. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist zur Wahl mit in das Wahllokal zu nehmen und beim Wahlvorstand abzugeben. Der vom Wahlvorstand ausgehändigte Stimmzettel ist in einer dafür vorgesehenen Wahlkabine auszufüllen (nur eine Stimme abgeben, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig) und in der Wahlkabine so zu falten, dass nicht ersichtlich ist, an welcher Stelle das Kreuz gemacht wurde. Der gefaltete Stimmzettel ist vor den Augen des Wahlvorstandes in die Wahlurne zu werfen. Die Wahlbenachrichtigungskarte wird den Wählerinnen und Wählern wieder ausgehändigt, da diese noch für eine eventuell stattfindende Stichwahl benötigt wird.
Sollte für den Wahltag ein Grund bestehen, das Wahllokal nicht aufsuchen zu können, so kann auch per Briefwahl gewählt werden. Die Unterlagen zur Briefwahl können mit der übersandten Wahlbenachrichtigungskarte unter Angabe des Hinderungsgrundes beantragt werden. Grundsätzlich werden die beantragten Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler verschickt. Sie können aber auch persönlich bei der Samtgemeinde Harsefeld abgeholt werden. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt bzw. abholen möchte, ist hierzu nur befugt, wenn die beantragende Person eine Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen erteilt hat. Mit den im Rathaus ausgehändigten Briefwahlunterlagen kann auch direkt vor Ort gewählt werden.
Wollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit der Wahl auftreten, steht Ihnen der Samtgemeindewahlleiter, Herr Meinke, Tel. 04164/887-112, sowie der zuständige Sachbearbeiter, Herr Polter, Tel. 04164/887-140, gerne für Auskünfte zur Verfügung.