Samtgemeinde Harsefeld: Briefwahllokale für die Landtagswahl öffnen am kommenden Montag
Briefwahllokale für die Landtagswahl öffnen am kommenden Montag
Landkreis Stade. Ab kommenden Montag (12. September) können Wählerinnen und Wähler im Landkreis Stade bereits per Briefwahl ihre Stimmen zur Wahl des 19. Niedersächsischen Landtages abgeben, die in Niedersachsen am 9. Oktober stattfindet.
Die Öffnung der Briefwahllokale im Landkreis Stade erfolgt einheitlich am 12. September in der Regel in den Rathäusern der jeweiligen Kommune. Jede(r) Wahlberechtigte bekommt zunächst eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. Mit dieser können Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen, ohne dies begründen zu müssen. Der Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Der Antrag kann direkt ausgefüllt und per Post an die angegebene Adresse geschickt werden. Antragsteller/-innen müssen das Porto selbst bezahlen. Alternativ kann man den Antrag auch per E-Mail an die zuständige Stelle der Gemeinde richten oder ihn persönlich im Rathaus stellen und dort ab 12. September auch gleich wählen. Inzwischen haben viele Gemeinden ein Online-Formular zur Briefwahl, das über die Internetseite des Rathauses abgerufen und direkt ausgefüllt werden kann.
Damit die Antragstellerin oder der Antragsteller identifiziert werden kann, braucht das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Nachdem der Antrag gestellt wurde, werden dem Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl zugesandt. Darin enthalten sind der Stimmzettel, ein blauer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag, der Wahlschein sowie ein Informationsblatt zur Erklärung des Wahlvorganges.
Bei der Landtagswahl haben Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden die lokalen Landtagskandidatinnen und -kandidaten einer Partei gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag). Dieser wird zugeklebt und zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag (Wahlbriefumschlag) gesteckt. Zukleben, Verschicken, fertig! Die Adresse steht schon auf dem Umschlag. Portokosten fallen innerhalb Deutschlands keine an.
Der Wahlbrief muss am Tag der Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag, 9. Oktober, spätestens um 18 Uhr zur Auszählung vorliegen, ansonsten kann er nicht berücksichtigt werden. Die Briefwahlunterlagen sollten daher rechtzeitig abgeschickt werden, spätestens jedoch drei Werktage vor der Wahl.
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Im Landkreis Stade sind das knapp 160.000 Menschen.
www.landkreis-stade.de/landkreis-stade-politik-verwaltung/wahlen
www.landtag-niedersachsen.de/landtagswahl-2022
8. September 2022
Aktuelles, Allgemein