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Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe-Süd – Achim


Bekanntmachung – Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe-Süd – Achim


Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG

Hier: Fortsetzung von umweltbiologischen Kartierungsarbeiten

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) ist Betreiberin eines Fernleitungsnetzes im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und verantwortlich für den bedarfsgerechten Bau und Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung eines derzeit ca. 4.600 km umfassenden Gashochdruckleitungsnetzes im norddeutschen Raum.


Die zukünftigen Betreiber der geplanten stationären LNG-Terminals in Brunsbüttel, Schleswig-Holstein und Stade in Niedersachsen haben ihre Netzanschlussbegehren an GUD gestellt. GUD ist gemäß §§ 39 ff GasNZV zur Bereitstellung benötigter Einspeisekapazität von LNG-Terminals in ihrem Fernleitungsnetz im Rahmen eines Kapazitätsausbaus verpflichtet. Da das Fernleitungsnetz der GUD nicht vollumfänglich über die benötigte Einspeisekapazität verfügt, ist auf Basis der vorliegenden Netzanschlussbegehren der zukünftigen Betreiber der LNG-Terminals für verflüssigtes Erdgas die benötigte Einspeisekapazität bei Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 berücksichtigt worden. Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 mit dem Bescheid vom 19.03.2021 unter dem Az. 8615-NEP Gas 2020-2030 in der Gestalt eines Änderungsverlangens bestätigt. Mit dieser Bestätigung korrespondiert die Verpflichtung für GUD zum Bau der ETL 182 neben dem gesetzlichen Ausbauanspruch der Betreiber der LNG-Anlagen. Auf dieser Grundlage führt GUD Planungen zum Bau und Betrieb einer neuen Energietransportleitung (ETL) 182 zwischen den Netzpunkten „Elbe-Süd” (südl. Elbseite auf Höhe der Elbinsel Lühesand) und „Achim” (Standort bestehende Verdichterstation südöstlich von Bremen) durch.


Derzeit wird ein Raumordnungsverfahren vorbereitet, um die Raumverträglichkeit des Vorhabens behördlich prüfen zu lassen. Die Raumordnungsbehörde (ArL Lüneburg) hat Ende August letzten Jahres öffentliche Stellen, Verbände, Vereinigungen und sonstige Dritte hinzugezogen und mit diesen den erforderlichen lnhalt und Umfang, die Form der Verfahrensunterlagen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG), den Verfahrensablauf und den voraussichtlichen Zeitrahmen des Raumordnungsverfahrens abgeklärt. Nach § 22 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) fand ein Austausch in schriftlicher oder elektronischer Form oder im Rahmen einer Telefon- oder Videokonferenz statt. In einem Untersuchungsrahmen wurden die erforderlichen Erhebungen und zu erarbeitenden Unterlagen behördlich festgesetzt. Nach bisheriger Untersuchung und Auswertung kommen aktuell drei Korridoralternativen mit einer Länge zwischen 86 bis 97 km ernsthaft in Betracht. Nach Erstellung der Unterlagen wird GUD den Antrag für das Raumordnungsverfahren im zweiten Quartal dieses Jahres einreichen.


Im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Trassenplanungen wird der genaue Verlauf der neuen Energietransportleitung unter Berücksichtigung aller einflussnehmenden Faktoren konkretisiert. Ein genauer Trassenverlauf liegt derzeit noch nicht vor.


Die Errichtung und der Betrieb der Leitung ETL 182 setzen nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren voraus. Der Bau der Leitung ETL 182 ist für die Jahre 2025 und 2026 geplant, die Inbetriebnahme soll bis Ende 2026 sichergestellt werden. Für die Erarbeitung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren wurde im September 2022 mit umweltbiologischen Kartierungen begonnen.


Wesentlicher Bestandteil der Trassenplanung sind die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Um die umweltrechtlichen Aspekte im erforderlichen Maße in die Planung einfließen lassen zu können, werden die am 01.09.2022 begonnenen Kartierungen von Flora und Fauna nun in Samtgemeinde Harsefeld fortgesetzt.


lm Zuge dessen werden neben den bereits in 2022 begonnenen und noch andauernden Rastvogelkartierungen folgende weitere Kartierungen durchgeführt:

  • Biotoptypen, Rote-Liste-Arten, FFH-Lebensraumtypen
  • Fledermäuse (Höhlenbäume)
  • Biber
  • Brutvögel
  • Amphibien
  • Reptilien
  • Fische
  • Libellen
  • Xylobionte Käfer* und Habitatbäume [*=holzbewohnende Käfer]
  • Heuschrecken
  • Schmetterlinge
  • Hügelbauende Ameisen

Die genannten Erfassungen erfolgen ab Februar 2023 und sollen bis Jahresende 2023 abgeschlossen werden.


Die Kartierungen werden ausgeführt durch das


Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GmbH & Co. KG
Carl-Peschken-Str. 12
47441 Moers


Die zuständige Ansprechpartnerin für die Kartierung ist Frau Dr. Gudrun Biederbick, Mobil 0152 – 56790530


lm Zuge der Kartierungen lassen sich Betretungen von privaten Flurstücken nicht vollumfänglich vermeiden. Sofern eine Erfassung von öffentlichen Wegen aus möglich ist, kann im Einzelfall auf eine Betretung verzichtet werden.


Eine Liste mit Flurstücken in der Samtgemeinde Harsefeld, die während der Fortsetzung der umweltbiologischen Kartierungsarbeiten unter Umständen betreten werden müssen, sowie eine Karte der Trassenführungen ist im Rathaus einsehbar (Ansprechpartner Herr Löhn, 1. OG, Zimmer 122, Mo.-Fr. 7:30-12:00 Uhr, Mo.-Di. 13:30-15:30 Uhr, Do. 13:30-18:00 Uhr).


Dieser Bekanntmachungstext inklusive der Liste der Flurstücke wird parallel zu dieser Bekanntmachung im Internet unter www.harsefeld.de veröffentlicht.


Alle Arbeiten werden fußläufig durchgeführt, sodass eine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzungen in dieser Phase des Projektes nicht zu erwarten ist. Sollten dennoch Schäden auftreten, werden wir als Vorhabenträger auf die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter zugehen und rechtzeitig eine Bewertung und Entschädigung vornehmen.


Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass betroffene Eigentümer und Bewirtschafter gem. § 44 Abs. 1 EnWG verpflichtet sind, Vorarbeiten für Planungszwecke zum Bau einer geplanten Energieinfrastruktur zu dulden.


Etwaige Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail oder postalisch an unsere folgende Adresse


Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Pasteurallee 1
30655 Hannover
wegerecht-182@gasunie.de


Über die konkreten Planungen werden wir im Laufe des Projektes an verschiedenen Stellen umfassend informieren.

Ute Kück

Samtgemeindebürgermeisterin

Flurstücksliste zur Bekanntmachung geplanter Neubau der Energietransportleitung -ETL- 182 Elbe Süd – Achim, Fortsetzung von umweltbiologischen Kartierungsarbeiten



17. Februar 2023
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen