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Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd – Achim


Bekanntmachung – Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd – Achim


Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG


hier: Vermessungsarbeiten — topographische Geländeaufnahme


Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) ist Betreiberin eines Fernleitungsnetzes im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und verantwortlich für den bedarfsgerechten Bau und Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung eines derzeit ca. 4.600 km umfassenden Gashochdruckleitungsnetzes im norddeutschen Raum. Nach der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) müssen Fernleitungsnetzbetreiber LNG-Anlagen auf Antrag eines Anschlussnehmers an die Fernleitungsnetze anschließen. Fehlt die benötigte Ein- oder Ausspeisekapazität im Fernleitungsnetz, besteht unter den Voraussetzungen der §§ 39 ff. GasNZV ein Anspruch, dass diese im Rahmen eines Kapazitätsausbaus bereitgestellt wird.


Die zukünftigen Betreiber der geplanten stationären LNG-Terminals in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Stade in Niedersachsen haben ihre Netzanschlussbegehren an GUD gestellt, für die die benötigte Einspeisekapazität im Fernleitungsnetz der GUD nicht vollumfänglich vorliegt. Die Bundesnetzagentur bestätigte den Bedarf des Kapazitätsausbaus im Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 mit dem Bescheid vom 19.03.2021 unter dem Az.8615-NEP Gas 2020 – 2030 in der Gestalt eines Änderungsverlangens. Mit dieser Bestätigung korrespondiert die Verpflichtung der GUD zum Bau der ETL 182 zwischen den Netzpunkten „Elbe-Süd” bei Stade und „Achim” (bestehende Verdichterstation südöstlich von Bremen).


Derzeit wird ein Raumordnungsverfahren vorbereitet, um die Raumverträglichkeit des Vorhabens behördlich prüfen zu lassen. Die Raumordnungsbehörde hat Ende August letzten Jahres öffentliche Stellen, Verbände, Vereinigungen und sonstige Dritte hinzugezogen und den erforderlichen lnhalt und Umfang, die Form der Verfahrensunterlagen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG), den Verfahrensablauf und den voraussichtlichen Zeitrahmen abgeklärt. ln einem Untersuchungsrahmen wurden die erforderlichen Erhebungen und zu erarbeitenden Unterlagen behördlich festgesetzt. Nach bisheriger Untersuchung und Auswertung kommen aktuell drei Korridoralternativen mit einer Länge zwischen 86 bis 97 km ernsthaft in Betracht. Nach Erstellung der Unterlagen wird GUD den Antrag für das Raumordnungsverfahren im zweiten Quartal dieses Jahres einreichen.


Die Errichtung und der Betrieb der Leitung ETL 182 setzen nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren voraus. Der Bau der Leitung ETL 182 ist für die Jahre 2025 und 2026 geplant, die lnbetriebnahme soll bis Ende 2026 sichergestellt werden. Für die Erarbeitung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren wurde bereits im September 2022 mit umweltbiologischen Kartierungen sowie im Januar 2023 mit Baugrunduntersuchungen begonnen.

lm Rahmen der in den kommenden Monaten stattfindenden Untersuchungen und Trassenplanungen wird der genaue Verlauf der neuen Energietransportleitung unter Berücksichtigung aller einflussnehmenden Faktoren konkretisiert. Ein genauer Trassenverlauf liegt derzeit noch nicht vor.


Um ein möglichst detailliertes Bild der Geländeoberfläche zu erhalten, sind zudem umfangreiche Vermessungsarbeiten auf den möglichen Trassenkorridoren unabdingbar. lm Wesentlichen werden die notwendigen Daten für ein digitales Geländemodell durch luftgestützte LiDAR Messungen (= Light Detecting And Ranging = Laserscanning) erhoben. D.h. die Untersuchungsräume werden mittels Laserscanner von einem Kleinflugzeug aus vermessen. ln bestimmten Bereichen der Untersuchungskorridore werden jedoch lückenhafte Daten aus der LiDAR Messung erwartet, da z.B. Abschattungseffekte durch Baumkronen auftreten können. Um auch aus Flächen mit dichter Vegetation genaue Daten für ein digitales Oberflächenmodell zu erhalten und um z.B. die Durchmesser von markanten Einzelbäumen aufnehmen zu können, ist eine fußläufige Vermessung auf bestimmten Flurstücken daher nicht zu vermeiden. Ab Ende April 2023 wird die TRIGIS GeoServices GmbH aus Korbußen mit der terrestrischen Topographieaufnahme der drei Trassenvarianten beginnen.


Die Vermessungsarbeiten werden fußläufig von einem zweiköpfigen Messtrupp mittels Tachymeter und Prisma durchgeführt. Flurschäden oder andere Beeinträchtigungen sind in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten. Sollten dennoch Schäden entstehen, sind die Verantwortlichen angewiesen, die Eigentümer und Bewirtschafter hierüber zwecks Entschädigung durch GUD umgehend zu informieren.


Um Ihnen eine Überprüfung zu ermöglichen, ob auch I hr Grundeigentum oder eine ihrer Pachtflächen von den geplanten Vermessungsarbeiten im Gebiet der Samtgemeinde Harsefeld betroffen ist, ist die Liste mit Flurstücken in der Samtgemeinde Harsefeld, im Rathaus einsehbar (Ansprechpartner: Herr Löhn, 1. OG, Zimmer 122, Mo.-Fr. 07:30-12:00 Uhr, Mo.-Di. 13.30-15:30 Uhr, Do. 13:30-18:00 Uhr).


Dieser Bekanntmachungstext inklusive der Liste der Flurstücke wird parallel zu dieser Bekanntmachung im Internet unter www.harsefeld.de veröffentlicht.

Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte nach § 44 Abs. 1 EnWG die Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden haben.


Etwaige Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an das von uns mit der Planung der ETL 182 beauftragte Ingenieurbüro ILF Beratende Ingenieure GmbH mit Sitz in Bremen:

E-Mail: wegerecht-182@gasunie.de

Ute Kück

Samtgemeindebürgermeisterin

Flurstücksliste zur Bekanntmachung Vermessungsarbeiten – topographische Geländeaufnahme



14. April 2023
Aktuelles, Aushang, Bauleitplanungen