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Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ELT) 182 Elbe Süd – Achim – Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenleitung gem. § 44 Abs. 2 EnWG; Hier: Kartierungen von Rastvögeln


Bekanntmachung – Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ELT) 182 Elbe Süd – Achim – Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenleitung gem. § 44 Abs. 2 EnWG; Hier: Kartierungen von Rastvögeln


Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd – Achim

Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG

Hier: Kartierungen von Rastvögeln

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) ist Betreiberin eines Fernleitungsnetzes im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und verantwortlich für den bedarfsgerechten Bau und Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung eines derzeit ca. 4.600 km umfassenden Gashochdruckleitungsnetzes im norddeutschen Raum.

GUD ist gemäß §§ 39 ff GasNZV zur Bereitstellung benötigter Einspeisekapazität von LNGTerminals in ihrem Fernleitungsnetz im Rahmen eines Kapazitätsausbaus verpflichtet. Da das Fernleitungsnetz der GUD nicht vollumfänglich über die benötigte Einspeisekapazität verfügt, ist auf Basis vorliegender Netzanschlussbegehren der zukünftigen Betreiber der LNG-Terminals für verflüssigtes Erdgas die benötigte Einspeisekapazität bei Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 berücksichtigt worden. Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 mit dem Bescheid vom 19.03.2021 unter dem Az. 8615-NEP Gas 2020 – 2030 in der Gestalt eines Änderungsverlangens bestätigt. Mit dieser Bestätigung korrespondiert die Verpflichtung der GUD zum Bau der ETL 182 neben dem gesetzlichen Ausbauanspruch der Betreiber der LNG-Anlagen. Auf dieser Grundlage führt GUD Planungen zum Bau und Betrieb einer neuen Energietransportleitung (ETL) 182 zwischen den Netzpunkten „Elbe-Süd“ und „Achim“ durch.

Hiermit beginnen die Vorarbeiten des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 43 EnWG für den Bau und Betrieb der Infrastruktur.

Im Rahmen der in den kommenden Monaten stattfindenden Untersuchungen und Trassenplanungen wird der genaue Verlauf der neuen Energietransportleitung unter Berücksichtigung aller einflussnehmenden Faktoren konkretisiert. Ein genauer Trassenverlauf liegt derzeit noch nicht vor.

Wesentlicher Bestandteil der Trassenplanung sind die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Um die umweltrechtlichen Aspekte im erforderlichen Maße in die Planung einfließen lassen zu können, starten am 01.09.2022 die Arbeiten, um in der Samtgemeinde Harsefeld vorhandene Flora und Fauna zu kartieren.

Im Zuge dessen werden in den kommenden Monaten 10 – 14-tägig Rastvogelkartierungen durchgeführt. Diese werden mittels Spektiv / Fernglas durchgeführt und konzentrieren sich im Wesentlichen auf Still- und Fließgewässer, Gewässerauen sowie deren Umfeld. Die Beobachtungspunkte liegen je nach Einsehbarkeit der zu kontrollierenden Rast- und Durchzugsgebiete weitgehend auf vorhandenen Wegen oder an Nutzungsgrenzen.

Die Kartierungen werden ausgeführt durch das

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR

Carl-Peschken-Str. 12

47441 Moers

Die zuständige Ansprechpartnerin für die Rastvogelkartierung ist Frau Dr. Gudrun Biederbick,

Mobil 0152 – 56790530

Im Zuge der Rastvogelkartierungen mittels Spektiv / Fernglas lassen sich Betretungen von privaten Flurstücken weitgehend vermeiden, da die allermeisten Flächen von öffentlichen Wegen gut einsehbar sind. Dennoch kann es erforderlich werden, in Privateigentum stehende Flurstücke zur genaueren Betrachtung der Avifauna betreten zu müssen.

Eine Liste mit Flurstücken in der Samtgemeinde Harsefeld, die während der Rastvogelkartierung unter Umständen betreten werden müssen, ist im Rathaus einsehbar (Ansprechpartner Herr Löhn, 1. OG, Zimmer 122, Mo.-Fr. 7:30-12:00 Uhr, Mo.-Di. 13:30-15:30 Uhr, Do. 13:30-18:00 Uhr).

Dieser Bekanntmachungstext inklusive der Liste der Flurstücke wird parallel zu dieser Bekanntmachung im Internet unter www.harsefeld.de veröffentlicht.

Alle Arbeiten werden fußläufig durchgeführt, sodass eine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher

Nutzungen in dieser Phase des Projektes nicht zu erwarten ist. Sollten dennoch Schäden auftreten, wird der Vorhabenträger auf die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter zugehen und rechtzeitig eine Bewertung und Entschädigung vornehmen.

Der Vorhabenträger weist der Vollständigkeit halber darauf hin, dass betroffene Eigentümer und Bewirtschafter gem. § 44 Abs. 1 EnWG verpflichtet sind, Vorarbeiten für Planungszwecke zum Bau einer geplanten Energieinfrastruktur zu dulden.

Etwaige Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail oder postalisch an folgende Adresse

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Pasteurallee 1

30655 Hannover

wegerecht-182@gasunie.de

Über die konkreten Planungen wird der Vorhabenträger im Laufe des Projektes an verschiedenen Stellen umfassend informieren.

Ute Kück

Samtgemeindebürgermeisterin

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13. September 2022
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen