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Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan Nr. 47 “Gewerbegebiet Hohenhausen” mit örtlicher Bauvorschrift der Gemeinde Ahlerstedt


Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan Nr. 47 “Gewerbegebiet Hohenhausen” mit örtlicher Bauvorschrift der Gemeinde Ahlerstedt


Aufgrund § 1 Absatz 3 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB), § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Ahlerstedt den Bebauungsplan Nr. 47 „Gewerbegebiet Hohenhausen“ mit örtlicher Bauvorschrift, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in seiner Sitzung am 22.02.2023 als Satzung beschlossen.


Der Bebauungsplan Nr. 47 „Gewerbegebiet Hohenhausen“ der Gemeinde Ahlerstedt wird im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Straße 1, 21702 Ahlerstedt und im Rathaus Harsefeld, Zimmer 122, Herrenstr. 25, 21698 Harsefeld zu den Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung unter www.harsefeld.de. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 47 „Gewerbegebiet Hohenhausen“ der Gemeinde Ahlerstedt in Kraft.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Hohenhausen“ gehen verbindlich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan hervor.

Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nur innerhalb der in § 215 Absatz 1 BauGB genannten Fristen geltend gemacht werden können. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, der Gemeinde gegenüber darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44 Absatz 5 BauGB hingewiesen.


Ahlerstedt, den 18.04.2023

Gemeinde Ahlerstedt
Der Bürgermeister
Uwe Arndt



8. Mai 2023
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