Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung der Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG hier: Baugrunduntersuchungen- Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd – Achim
Bekanntmachung der Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG hier: Baugrunduntersuchungen- Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd – Achim
Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) ist Betreiberin eines Fernleitungsnetzes im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und verantwortlich für den bedarfsgerechten Bau und Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung eines derzeit ca. 4.600 km umfassenden Gashochdruckleitungsnetzes im norddeutschen Raum. Nach der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) müssen Fernleitungsnetzbetreiber LNG-Anlagen auf Antrag eines Anschlussnehmers an die Fernleitungsnetze anschließen. Fehlt die benötigte Ein- oder Ausspeisekapazität im Fernleitungsnetz, besteht unter den Voraussetzungen der §§ 39 ff. GasNZV ein Anspruch, dass diese im Rahmen eines Kapazitätsausbaus bereitgestellt wird.
Die zukünftigen Betreiber der geplanten stationären LNG-Terminals in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Stade in Niedersachsen haben ihre Netzanschlussbegehren an GUD gestellt, für die die benötigte Einspeisekapazität im Fernleitungsnetz der GUD nicht vollumfänglich vorliegt. Die Bundesnetzagentur bestätigte den Bedarf des Kapazitätsausbaus im Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 mit dem Bescheid vom 19.03.2021 unter dem Az. 8615-NEP Gas 2020 – 2030 in der Gestalt eines Änderungsverlangens. Mit dieser Bestätigung korrespondiert die Verpflichtung der GUD zum Bau der ETL 182 zwischen den Netzpunkten „Elbe-Süd” bei Stade und „Achim” (Standort bestehende Verdichterstation südöstlich von Bremen).
Derzeit wird ein Raumordnungsverfahren vorbereitet, um die Raumverträglichkeit des Vorhabens behördlich prüfen zu lassen. Die Raumordnungsbehörde hat Ende August letzten Jahres öffentliche Stellen, Verbände, Vereinigungen und sonstige Dritte hinzugezogen und den erforderlichen lnhalt und Umfang, die Form der Verfahrensunterlagen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG), den Verfahrensablauf und den voraussichtlichen Zeitrahmen abgeklärt. Nach § 22 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) fand ein Austausch in schriftlicher oder elektronischer Form oder im Rahmen einer Telefon- oder Videokonferenz statt. ln einem Untersuchungsrahmen wurden die erforderlichen Erhebungen und zu erarbeitenden Unterlagen behördlich festgesetzt. Nach bisheriger Untersuchung und Auswertung kommen aktuell drei Korridoralternativen mit einer Länge zwischen 86 bis 97 km ernsthaft in Betracht. Nach Erstellung der Unterlagen wird GUD den Antrag für das Raumordnungsverfahren im zweiten Quartal dieses Jahres einreichen.
Die Errichtung und der Betrieb der Leitung ETL 182 setzen nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren voraus. Der Bau der Leitung ETL 182 ist für die Jahre 2025 und 2026 geplant, die lnbetriebnahme soll bis Ende 2026 sichergestellt werden. Für die Erarbeitung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren wurde im September 2022 mit umweltbiologischen Kartierungen begonnen. Für eine nachhaltige Trassenplanung sind zudem aussagekräftige lnformationen zum Baugrund von großer Bedeutung. Die hierfür erforderlichen Baugrunduntersuchungen lässt GUD durch das Fachunternehmen Dr. Spang GmbH aus Witten bereits in einer ersten und zweiten Teilkampagne seit Ende Februar 2023 durchführen. Diese finden derzeit rund um die Bereiche des Leitungsbeginns im Alten Land bis Brest sowie vom Leitungsende im Bereich Achim bis Bülstedt statt. Ab August 2023 soll die Baugrunduntersuchung Teilkampagne 3 als Lückenschluss zwischen Brest und Bülstedt beginnen.
Um Ihnen eine Überprüfung zu ermöglichen, ob auch lhr Grundeigentum oder eine ihrer Pachtflächen von den geplanten Baugrunduntersuchungen im Gebiet der Samtgemeinde Harsefeld betroffen ist, ist die Liste mit Flurstücken, sowie die Beschreibung der Baugrunduntersuchungsmethoden in der Samtgemeinde Harsefeld, im Rathaus einsehbar (Ansprechpartner: Herr Löhn, 1. OG, Zimmer 122, Mo.-Fr. 07:30-12:00 Uhr, Mo.-Di. 13.30-15:30 Uhr, Do. 13:30-18:00 Uhr).
Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass in einem Korridor entlang der alternativen untersuchten Leitungstrassen zudem noch fußläufige Vermessungsarbeiten sowie ggf. Kampfmittelfreimessungen erforderlich werden. Flurschäden oder andere Beeinträchtigungen sind in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten. Sollten dennoch Schäden entstehen, sind die Verantwortlichen angewiesen, die Eigentümer und Bewirtschafter hierüber zwecks Entschädigung durch GUD umgehend zu informieren.
Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte nach § 44 Abs. 1 EnWG die Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden haben.
Etwaige Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an das von uns mit der Planung der ETL 182 beauftragte Ingenieurbüro ILF Beratende Ingenieure GmbH mit Sitz in Bremen: E-Mail: wegerecht-182@gasunie.de
Die Samtgemeindebürgermeisterin
i. V. Bernd Meinke
Anlage – Beschreibung der Baugrunduntersuchungsmethoden TK3
Anlage – Flurstücksliste Baugrunduntersuchung TK3 SG Harsefeld – Brest
5. Juli 2023
Aktuelles, Bauleitplanungen