Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 49 “Nördlich der Holzstraße” mit örtlicher Bauvorschrift – Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 49 “Nördlich der Holzstraße” mit örtlicher Bauvorschrift – Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt
Bebauungsplan Nr. 49 „Nördlich der Holzstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt hat in seiner Sitzung am 03.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 mit der Bezeichnung „Nördlich der Holzstraße“ beschlossen.
Der östlich im Plangebiet befindliche Handwerksbetrieb möchte seine Betriebsflächen für den Bau einer Halle erweitern. Der derzeitige Betriebsstandort nördlich der Holzstraße befindet sich unmittelbar an der Schnittstelle zum Außenbereich. Um die bauliche Erweiterung auf betriebseigenen Flächen zu ermöglichen, müssen diese durch einen neuen Bebauungsplan überplant werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan werden diese Flächen bereits als gemischte Bauflächen dargestellt.
Ziel der Planung ist es somit, einen für den Ort Ahlerstedt wichtigen Handwerksbetrieb eine betriebliche Expansion zu ermöglichen, um das Gewerbe in Bezug auf eine zeitgemäße Betriebsführung zu entwickeln und perspektivisch zu sichern. Der Bebauungsplan dient folglich im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB insbesondere den Belangen der Wirtschaft.
Aufgrund von Änderungen/ Anpassungen des Bebauungsplans im Anschluss an die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, wird der Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 „Nördlich der Holzstraße“ gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und auch die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 02. November 2022 bis einschließlich 02. Dezember 2022
während der Dienststunden im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Straße 1, 21702 Ahlerstedt und auch im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld. Während dieser Auslegungsfrist können folgende Unterlagen eingesehen werden:
- Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 49, Stand Oktober 2022, ausgearbeitet durch das Planungsbüro Evers & Partner, Hamburg
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 49, Stand Oktober 2022, ebenfalls ausgearbeitet durch das Planungsbüro Evers & Partner, Hamburg
- Begründung, Teil B: Umweltbericht mit Eingriffsregelung und Potenzialabschätzung, Stand Februar 2022, ausgearbeitet durch den Landschaftsarchitekten Klaus Ebler
- Regenwasserentsorgung im B-Plan Nr. 49 „Nördlich der Holzstraße“ –, bearbeitet von IWU – Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Zeven GmbH & Co. KG, Stand September 2022
- Baugrunduntersuchung, bearbeitet von Contrast GmbH – Institut für Geotechnik -, Stand Juli 2022
- Geruchsimmissionsgutachten, bearbeitet von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH, Stand Februar 2022
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf die Hinweisbekanntmachung unter www.harsefeld.de/Bauleitplanungen wird hingewiesen.
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
1) Landkreis Stade (26.04.2022):
Städtebau: Die Planbegründung sieht die teilweise Überschreitung der maßgeblichen Geruchsimmissionswerte der Abwägung zugänglich. Diese Auffassung wird vom Grundsatz geteilt.
Löschwasserversorgung: Eine sachgerechte Löschwasserversorgung ist in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Harsefeld herzustellen
Immissionsschutz: Es stellt sich die Frage, ob eine Überschreitung der Werte der TA Luft angewendet, aber nicht für ein MI festgesetzt werden kann. Ergänzende Hinweise.
Abwasserentsorgung: Es ist ein gesondertes wasserrechtliches Verfahren nach § 8 WHG ist erforderlich. Die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung des RRB hat entsprechend dem Stand der Technik zu erfolgen. Es wird dargestellt, dass die Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen erfolgen soll. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens soll erst im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sichergestellt, dass die Abwasserentsorgung gewährleistet ist. Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Planung, da die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung z. Zt. nicht sichergestellt ist.
Naturschutz: Hinweise zur Pflanzliste, Hinweis zur Einzäunung der Anpflanzung, Hinweis zur Formulierung der textlichen Festsetzung Ziffer 3, 2.
2) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (22.03.2022)
Das Plangebiet befindet sich in einem Jettiefflugkorridor. Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc. beziehen, werden nicht anerkannt. Zudem liegt es im Interessengebiet der Militärischen LV-Radaranlage Visselhövede.
Umweltbezogene Informationen:
1) Umweltbericht, Landschaftsarchitekt Klaus Ebler, Februar 2022: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.
Es wurde für das Plangebiet eine Potentialabschätzung auf Grundlage einer Ortsbegehung ver- fasst. Es wird die potenzielle Eignung als Durchzugs- und Nahrungshabitat von Fledermäusen und Brutvögeln im Untersuchungsgebiet begutachtet. Das Untersuchungsgebiet ergibt sich aus der Eingriffsfläche mit der unmittelbaren Umgebung (+ ca. 50 m).
2) Regenwasserentsorgung im B-Plan Nr. 49 „Nördlich der Holzstraße“ – IWU – Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Zeven GmbH & Co. KG, von September 2022
Beschreibung zur Herstellung einer sachgerechten Oberflächenentwässerung für das gesamte Plangebiet. Aufgrund der Baugrunduntersuchung sieht die Entwässerungsplanung vor das anfallende nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser der geplanten Gebäudedächer und sonstiger Flächen über ein Kanalsystem zu sammeln und in das geplante Regenrückhaltebecken zu leiten. Nach vergleichmäßigter Abgabe über das Auslauf- und Drosselbauwerk fließt das Wasser über eine Ablaufleitung an einen vorhandenen Entwässerungsgraben nördlich des Plangebietes. Das Rückhaltebecken soll entsprechend der örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse als „Trockenbecken“ ohne planmäßigen Dauereinstau konzipiert werden.
Es ist kein Schmutz- und Regenwasserkanal vorhanden, sodass die Schmutzwasserbeseitigung derzeit über dezentrale Kleinkläranlagen sichergestellt wird. Gereinigtes Schmutzwasser kann nicht vor Ort verrieselt werden. Über den baulichen und genehmigten Bestand hinausgehende Schmutzwässer sind nur in Abhängigkeit von der Kapazität der bestehenden Kleinkläranlage zusätzlich möglich.
3) Baugrunduntersuchung, bearbeitet von Contrast GmbH – Institut für Geotechnik -, Stand Juli 2022
Die im Plangebiet anstehenden Geschiebeböden verfügen über eine sehr geringe Versickerungsleistung. Eine Regenwasserbewirtschaftung über Versickerung ist im Plangebiet nicht möglich.
4) Geruchsimmissionsgutachten, bearbeitet von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH, Stand Februar 2022
Der Richtwert der TA Luft 2021 für Mischgebiete beträgt 10 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Richtwert im genehmigten Ist-Zustand auf etwa der Hälfte der Planfläche eingehalten, im östlichen, bzw. nord-östlichen Bereich jedoch mit Werten von bis zu 14 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit überschritten wird. Dies betrifft jedoch überwiegend Flächen, die bereits eine bauliche Nutzung erfahren, u.a. das bestehende Wohnhaus. Zudem ist in diesem Bereich bislang nur die der Planung Anlass gebende Lagerhalle für den handwerklichen Betrieb geplant. Im vorliegenden Fall wird, angesichts der gewachsenen Strukturen zwischen landschaftlichem Raum und Siedlungsraum, eine Einzelfallbetrachtung vorgeschlagen, bei der eine Anhebung des Immissionswertes von 10 % auf 15 % zugelassen werden kann.
Der Bürgermeister
Uwe Arndt
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26. Oktober 2022
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen