Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 47 “Gewerbegebiet Hohenhausen” mit örtlicher Bauvorschrift – erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 47 “Gewerbegebiet Hohenhausen” mit örtlicher Bauvorschrift – erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt
Bebauungsplan Nr. 47 „Gewerbegebiet Hohenhausen” mit örtlicher Bauvorschrift
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt hat in seiner Sitzung am 09.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Hohenhausen“ beschlossen.
Das innerhalb des Plangebiets befindliche Lohnunternehmen möchte seinen Betrieb nach Westen hin erweitern. Der derzeitige Betriebsstandort Hohenhausen 5 befindet sich jedoch im planungsrechtlichen Außenbereich. Um die Erweiterung zu ermöglichen, müssen daher die an das bestehende Betriebsgrundstück angrenzenden Außenbereichsflächen durch einen neuen Bebauungsplan überplant und die vorhandenen Grundstücke entlang der Straße „Hohenhausen“ innerhalb des neu aufzustellenden Bebauungsplanes gesichert werden.
Ziel der Planung ist es somit, einem ortsansässigen Lohnunternehmen zur Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen umgebender lokaler Landwirtschaftsbetriebe eine betriebliche Expansion aufgrund zeitgemäßer Platzbedarfe der notwendigen Maschinen und Gerätschaften zu ermöglichen. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens, der insbesondere Arbeiten mit landwirtschaftlichen Maschinen und Gerätschaften auf Landwirtschaftsflächen weiterer Landwirtschaftsbetriebe in der Region ausführt. Dazu zählen vor allem das Düngen und die Ernte von verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, die grundsätzliche Bodenbearbeitung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie die Be- und Entladung (inkl. Transport) landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Der Bebauungsplan dient folglich im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8 a und b BauGB insbesondere den Belangen der Wirtschaft bzw. der Landwirtschaft.
Aufgrund von Änderungen / Anpassungen des Bebauungsplans im Anschluss an die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, wird der Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Hohenhausen“ gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und auch die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 02. November 2022 bis einschließlich 02. Dezember 2022
während der Dienststunden im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Straße 1, 21702 Ahlerstedt und auch im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld. Während dieser Auslegungsfrist können folgende Unterlagen eingesehen werden:
- Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 47, Stand Oktober 2022, ausgearbeitet durch das Planungsbüro Evers & Partner, Hamburg
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 47, Stand Oktober 2022, ebenfalls ausgearbeitet durch das Planungsbüro Evers & Partner, Hamburg
- Begründung, Teil B: Umweltbericht mit Eingriffsregelung und Potenzialabschätzung, Stand Januar 2022, ausgearbeitet durch den Landschaftsarchitekten Klaus Ebler
- Beurteilung zu Thematik Beeinträchtigung der Eichen durch den Bau einer Nachtzufahrt, Ortsbesichtigung vom 09.06.2021, Gärtner und Fachagrarwirt für Baumpflege Herrn Sven Liestmann, Beurteilung datiert vom 19.06.2021
- Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 der Gemeinde Ahlerstedt bearbeitet durch die Firma Technologie Entwicklungen & Dienstleistungen GmbH, Bremerhaven, Stand Dezember 2021
- Regenwasserentsorgung im B-Plan Nr. 47 „GWG Hohenhausen“ – Entwurf/Genehmigungsantrag, bearbeitet von IWU – Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Zeven GmbH & Co. KG, Stand September 2022
- Fledermauswochenstubenquartiererfassung sowie artenschutzrechtliche Stellungnahme, bearbeitet von Dipl. Biol. Björn Leupolt, Stand September 2022
- Baugrunduntersuchung, bearbeitet von Contrast GmbH – Institut für Geotechnik -, Stand September 2022
- Geruchsimmissionsgutachten, bearbeitet von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH, Stand August 2022
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf die Hinweisbekanntmachung unter www.harsefeld.de/Bauleitplanungen wird hingewiesen.
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
1) Landkreis Stade (19.04.2022):
Geruch: Aufgrund der direkt benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe, muss gutachterlich nachgewiesen werden, dass durch die bestehenden Geruchsbelastungen keine Überschreitung der geltenden Grenzwerte gem. TA Luft zu erwarten sind oder die bestehenden Betriebe immissionsrechtlich bereits Rücksicht auf z.B. vorhandene betriebsfremde, sonstige Wohnnutzung zu nehmen hat.
Löschwasserversorgung: Eine sachgerechte Löschwasserversorgung ist in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Harsefeld herzustellen.
Immissionsschutz: Im Schallgutachten wurde eine Nachtzufahrt berücksichtigt. An dieser Stelle ist innerhalb der Nachtzeit bei bestimmungsgemäßem Betrieb nicht mehr mit der Verletzung des Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm /G4/ zu rechnen. Diese Möglichkeit der alternativen Zufahrt innerhalb der Nachtzeit sollte daher auch im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Archäologie: Der Umweltbericht muss dahingehend ergänzt werden, dass das Vorhandensein eines Bodendenkmals und die durchzuführenden Maßnahmen genannt werden.
Wasserwirtschaft: Für das Plangebiet existiert kein öffentlicher Schmutzwasserkanal. Die Erschließung ist damit nicht gesichert. Für das Regenrückhaltebecken sind Anforderungen/ Genehmigungserfordernisse zu beachten.
Naturschutz: Anforderungen an die Anpflanz- und Erhaltungsgebote, an die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie zur Ausgestaltung der Wiesenfläche werden definiert. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen Bedenken zur Textlichen Festsetzung Nr. 3.2 Satz 4 Anlage eines Wirtschaftsweges. Das Regenrückhaltebecken muss in die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung aufgenommen werden. Für die externe Kompensationsmaßnahme müssen die Eignung und Verfügbarkeit der Fläche nachgewiesen werden. Die Kompensationsmaßnahme muss ausführungsreif erläutert werden. Da das Vorhandensein von europäischen Vogelarten und Fledermäusen zu erwarten ist, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der saP-relevanten Arten nach § 44 Abs. 5 BNatSchG durchzuführen. Der Umweltbericht regt Maßnahmen zum Fledermausschutz an, diese müssen in den textlichen Festsetzungen geregelt werden.
2) Bundeswehr (04.03.2022)
Das Plangebiet befindet sich in einem Jettiefflugkorridor. Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc. beziehen, werden nicht anerkannt. Zudem liegt das Plangebiet im Interessengebiet der Militärischen LV-Radaranlage Visselhövede.
3) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (23.03.2022)
Flächenausweisung: Entzug landwirtschaftlicher Flächen wird kritisch gesehen. Landwirtschaftliche Nutzflächen und Betriebe dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Kompensationsflächen: Hinwies auf produktionsintegrierte Kompensation.
4) Landvolk Niedersachsen – Kreisbauernverband Stade e.V. (20.04.2022)
Geruchsimmissionen: Empfehlung einer ergänzenden Geruchsimmissionsprognose. Hinweis, dass sich durch heranrückende Wohnbebauung an landwirtschaftliche Betriebe keine zusätzlichen Erschwernisse der Betreiber ergeben dürfen. Umbauten oder Anpassungen der Haltungssysteme müssen bei mindestens gleichbleibenden Tierbeständen weiterhin möglich bleiben.
Umweltbezogene Informationen:
1) Umweltbericht, Landschaftsarchitekt Klaus Ebler, Januar 2022: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.
Es wurde für das Plangebiet eine Potentialabschätzung auf Grundlage einer Ortsbegehung ver- fasst. Es wird die potenzielle Eignung als Durchzugs- und Nahrungshabitat von Fledermäusen und Brutvögeln im Untersuchungsgebiet begutachtet. Das Untersuchungsgebiet ergibt sich aus der Eingriffsfläche mit der unmittelbaren Umgebung (+ ca. 50 m).
2) Beurteilung zur Beeinträchtigung der Eichen durch den Bau einer Nachtzufahrt, Baumpflege – Garten- und Landschaftsbau Sven Liestmann, von Juni 2021
Baumstandorte werden durch den Bau der zweiten (Nacht)Zufahrt nicht bzw. nur wenig beeinträchtigt. Von Vorteil ist zudem, dass diese Zufahrt nur wenige Tage im Jahr (Erntezeit) genutzt und ein Mineralgemisch und keine Pflasterung zum Einsatz kommt. Eine Berücksichtigung beim Ausschachten ist geboten.
3) Regenwasserentsorgung im B-Plan Nr. 47 „GWG Hohenhausen“ – Entwurf/ Genehmigungsantrag, IWU – Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Zeven GmbH & Co. KG, von Dezember 2021
Beschreibung zur Herstellung einer sachgerechten Oberflächenentwässerung für das gesamte Plangebiet. Aufgrund der Baugrunduntersuchung sieht die Entwässerungsplanung vor das anfallende Niederschlagswasser über ein Kanalsystem zu sammeln und in ein neu anzulegendes Regenrückhaltebecken nordwestlich des Gewerbegebietes zu leiten. Nach einer erforderlichen Vorreinigung erfolgt eine gleichmäßige und gedrosselte Abgabe in das vorhandene Entwässerungssystem. Der durch die Regenwasserkanäle abgeführte Oberflächenabfluss ist auf 1,5 l/(s*ha) zu begrenzen. Das Rückhaltebecken wird entsprechend der örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse als „Trockenbecken“ ohne planmäßigen Dauereinstau konzipiert.
4) Schalltechnische Untersuchung, technologie entwicklungen & dienstleistungen GmbH, vom 20. Dezember 2021
Die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die zukünftigen Aktivitäten innerhalb des Geltungsbereichs sollen im Hinblick auf die schutzbedürftige Nachbarschaft ermittelt und entsprechend der eingängigen Verwaltungsvorschriften beurteilt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Berücksichtigung der gewählten Ansätze die Orientierungswerte der DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, mit der Option der südlichen Nachtzufahrt, eingehalten werden können.
5) Fledermauswochenstubenquartiererfassung sowie artenschutzrechtliche Stellungnahme, bearbeitet von Dipl. Biol. Björn Leupolt, Stand September 2022
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Stellungnahme konnte festgestellt werden, dass es durch das Vorhaben im Bereich der Hofstelle aus gutachterlicher Sicht nicht zu einem Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 BNatSchG kommt. Folglich ist zur Durchführung des Vorhabens im Bereich der Hofstelle eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG nicht erforderlich. Als Maßnahmen zum Fledermausschutz wird zudem die Reduzierung der Beleuchtung an den Hallen und auf den Freiflächen angestrebt.
6) Baugrunduntersuchung, bearbeitet von Contrast GmbH – Institut für Geotechnik -, Stand September 2022
Die im Plangebiet anstehenden Geschiebeböden verfügen über eine sehr geringe Versickerungsleistung verfügen. Die Sandeinschaltungen sind innerhalb des Gewerbegebiets zu geringmächtig ausgeprägt, außer im untersuchten Bereich der Rammkernbohrung 1 (RKB 1 – Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens), in dem eine Versickerung möglich ist. In diesem Bereich wurden zwischen 1,00 m und 2,90 m unter Geländeoberkante (GOK) eine fast zwei Meter dicke Schicht aus Mittelsand (feinsandig bis schwach grobsandig, feucht bis stark feucht, gelblichbraun) nachgewiesen. Der Grundwasserspiegel befindet sich im Bereich der RKB 1 bei 2,10 m. Die Grundvoraussetzungen der DWA-A 138 einen mindestens 1,00 m starken versickerungsfähigen Horizont, der zugleich eine Filter- und Speicherfunktion erfüllen muss, sind an dieser Stelle gegeben.
7) Geruchsimmissionsgutachten, bearbeitet von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH, Stand August 2022
Der Richtwert der TA Luft wird im südlichen Bereich der Planfläche überschritten. Auf der übrigen Fläche wird der anzusetzende Richtwert in Höhe von 15 % der Jahresstunden hingegen eingehalten. Bei der Geruchsbeurteilung ist es unter Prüfung der speziellen Randbedingungen des Einzelfalles möglich, Werte von 20 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit für Tierhaltungsgerüche heranzuziehen. Hierdurch kann eine Wohnnutzung in dem Bereich über 15 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit ermöglicht werden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Geruchshäufigkeiten im überwiegenden Teil des Geltungsbereichs hinnehmbar bzw. richtwertkonform sind. Eine Gesundheitsgefährdung ist zu keiner Zeit in keinem Bereich des Bebauungsplans gegeben. Die Planungen zur Wohnbauentwicklung bzw. bestandskonformen Ausweisung eines Dorf- und Gewerbegebiets in dem Plangebiet schränken den Betrieb der untersuchten Betriebe nicht weiter ein, als diese nicht heute bereits durch die vorhandene Wohnbebauung außerhalb des Plangebietes eine Reglementierung finden.
Der Bürgermeister
Uwe Arndt
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26. Oktober 2022
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen