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Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 41a “Ortsmitte II”, 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Ahlerstedt


Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 41a “Ortsmitte II”, 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Ahlerstedt


Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund § 1 Absatz 3 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB), § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBau0) sowie § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Ahlerstedt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41a „Ortsmitte II” mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in seiner Sitzung am 13.10.2022 als Satzung beschlossen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41a „Ortsmitte II“ der Gemeinde Ahlerstedt wird im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Straße 1, 21702 Ahlerstedt und im Rathaus Harsefeld, Zimmer 122, Herrenstr. 25, 21698 Harsefeld zu den Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung unter www.harsefeld.de. Über den Inhalt der Bebauungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41a „Ortsmitte II“ der Gemeinde Ahlerstedt in Kraft.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet. Die genauen Grenzen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41a „Ortsmitte II“ gehen verbindlich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan hervor.

Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nur innerhalb der in § 215 Absatz 1 BauGB genannten Fristen geltend gemacht werden können. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, der Gemeinde gegenüber darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44 Absatz 5 BauGB hingewiesen.

Ahlerstedt, den 01.12.2022

Gemeinde Ahlerstedt
Der Bürgermeister
Uwe Arndt



29. Dezember 2022
Allgemein, Aushang, Bauleitplanungen