Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 30 a “Industriegebiet Klethener Weg” mit örtlicher Bauvorschrift – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 30 a “Industriegebiet Klethener Weg” mit örtlicher Bauvorschrift – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt
Bebauungsplan Nr. 30 a „Industriegebiet Klethener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des Industriegebietes östlich der Straße „In den Wiesen“, zwischen bestehendem Industriegebiet und Regenrückhaltebecken in 21702 Ahlerstedt. Die Gemeinde Ahlerstedt beabsichtigt, das Industriegebiet Klethener Weg zu erweitern, um der weiterhin anhaltenden Nachfrage zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben gerecht zu werden. Der Bebauungsplan dient folglich im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8 a und b BauGB insbesondere den Belangen der Wirtschaft.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 a mit der Bezeichnung „Industriegebiet Klethener Weg“ gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 02. November 2022 bis einschließlich 02. Dezember 2022
während der Dienststunden im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Straße 1, 21702 Ahlerstedt und auch im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld. Während dieser Auslegungsfrist können folgende Unterlagen eingesehen werden:
- Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 30 a, Stand 06. Oktober 2022, ausgearbeitet durch das Planungsbüro Evers & Partner, Hamburg
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30 a, Stand 06. Oktober 2022, ebenfalls ausgearbeitet durch das Planungsbüro Evers & Partner, Hamburg
- Begründung, Teil B: Umweltbericht mit Eingriffsregelung und Potenzialabschätzung, Stand Oktober 2022, ausgearbeitet durch den Landschaftsarchitekten Klaus Ebler
- Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30A der Gemeinde Ahlerstedt bearbeitet durch die Firma T&H Ingenieure GmbH, Stand September 2022
- Erschließungs- und Entwässerungskonzept, bearbeitet von IWU – Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Zeven GmbH & Co. KG, Stand März 2022
- Baugrunduntersuchung, bearbeitet von Contrast GmbH – Institut für Geotechnik -, Stand Februar 2022
- Stellungnahme Geruchsimmissionen, bearbeitet von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH, Stand September 2022
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf die Hinweisbekanntmachung unter www.harsefeld.de/Bauleitplanungen wird hingewiesen.
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
1) Landkreis Stade (30.09.2021 und 11.10.2021):
Immissionsschutz: Durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans besteht die Notwendigkeit eines angepassten Schallgutachtens mit einer Lärmkontingentierung nach DIN 45691.
Löschwasserversorgung: Eine sachgerechte Löschwasserversorgung ist in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Harsefeld herzustellen
Naturschutz: Eine Potenzialabschätzung zur fachgerechten Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der speziellen artenschutzrechtlichen Belange ist notwendig. Sofern eine externe Kompensation erforderlich wird, sollte diese über einen entsprechenden Hinweis in den B-Plan, der Angaben zu den Katasterdaten, der Größe und der Art der Maßnahme beinhaltet, aufgenommen werden. Die Eignung und Verfügbarkeit der Fläche müssten nachgewiesen werden. Die Dauerhafte Sicherung einer ggf. notwendigen externen Kompensationsfläche ist erforderlich. Der entsprechende Nachweis sollte vor Satzungsbeschluss der unteren Naturschutzbehörde vorgelegte werden. Ggf. notwendige artenschutzrechtlich Vermeidungsmaßnahmen sollten als konkrete Festsetzung in den B-Plan aufgenommen werden.
Entwässerung: Ein Entwässerungskonzept ist auszuarbeiten. Ggf. erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen sind zu beachten. Im Hinblick auf die Festsetzung als Industriegebiet sind ggf. Einschränkungen im Hinblick auf abwasserintensive Betriebe oder Betriebe mit betriebsspezifischen Abwässern aufzunehmen.
2) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (07.09.2021)
Umweltverträglichkeitsprüfung: Es bestehen keine besonderen Anforderungen im Hinblick auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand und den Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Flächenausweisung: Entzug landwirtschaftlicher Flächen wird kritisch gesehen. Landwirtschaftliche Nutzflächen und Betriebe dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Kompensationsflächen: Ausgleichs- und Kompensationsflächen müssen gem. BauGB bereitgestellt werden, um Flächenverlust für Landwirtschaft zu minimieren. Bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen müssen agrarstrukturelle Belange beachtet werden.
3) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (21.09.2021)
Boden: Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion sind zu vermeiden. Mit Grund und Boden ist sparsam und schonend umzugehen und flächenbeanspruchende Maßnahmen sollten diesem Grundsatz entsprechen. Zur fachgerechten Berücksichtigung in der Planung sollte das Schutzgut Boden im Umweltbericht beschrieben und eine Bodenfunktionsbewertung vorgenommen werden. Eine eingriffs- und funktionsbezogene Kompensation verbleibender Bodenfunktionsbeeinträchtigungen sollte durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktionen durchgeführt werden.
4) Freiwillige Feuerwehr Harsefeld (22.09.2021)
Löschwasser: Hinweise zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung.
Umweltbezogene Informationen:
1) Umweltbericht, Landschaftsarchitekt Klaus Ebler, Oktober 2022: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.
2) Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30A der Gemeinde Ahlerstedt bearbeitet durch die Firma T&H Ingenieure GmbH, Stand September 2022
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt, welche für die Planung eine Emissionskontingentierung gem. DIN 45691/ 7/ aufstellt. Dabei wird die Vorbelastung durch das vorhandene eingeschränkte Industriegebiet (GIe, BP Nr. 30) anhand der dort festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel als Vorbelastung berücksichtigt. Die Ergebnisse werden nach DIN 18005 und TA Lärm beurteilt.
3) Erschließungs- und Entwässerungskonzept, bearbeitet von IWU – Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Zeven GmbH & Co. KG, Stand März 2022
Beschreibung zur Herstellung einer sachgerechten Oberflächenentwässerung für das gesamte Plangebiet. Das zukünftig anfallende Oberflächenwasser wird über die Anlage eines neuen Regenwasserkanals abgeführt. Dieser wird an die vorhandene Zulaufleitung des bereits bestehenden und ausreichend dimensionierten Gesamtregenrückhaltebeckens für das Plangebiet angeschlossen. Das vorhandene Regenrückhaltebecken ist im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 mit einer entsprechenden Kapazität für eine künftige Gebietserweiterung geplant und baulich umgesetzt worden. Eine Genehmigung in Form einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt vor.
Die Abwasserentsorgung im Plangebiet erfolgt im Trennverfahren. Es ist vorgesehen, das anfallende Schmutzwasser im Freigefälle an den bestehenden öffentlichen Schmutzwasserkanal in der Stichstraße Richtung der Straße Klethener Weg anzuschließen. Über das Ahlerstedter Ortsnetz fließt das Schmutzwasser dann dem kommunalen Klärwerk zu.
4) Baugrunduntersuchung, bearbeitet von Contrast GmbH – Institut für Geotechnik -, Stand Februar 2022
Im Plangebiet sind unterhalb einer Mutterbodenauflage bis zur Endteufe Geschiebeböden vorzufinden. Die angetroffenen Geschiebeböden sind für eine Versickerung ungeeignet. Eine Regenwasserbewirtschaftung bzw. Oberflächenentwässerung über Versickerung ist im Plangebiet nicht möglich.
5) Stellungnahme Geruchsimmissionen, bearbeitet von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH, Stand September 2022
Der Richtwert der TA Luft 2021 für Gewerbegebiete beträgt 15 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Richtwert im Plangebiet deutlich unterschritten wird. Es käme unter den gegebenen Annahmen im Geltungsbereich zu maximalen Wahrnehmungshäufigkeiten von 3 % der Jahresstunden. Das Vorhaben wäre somit nach derzeitigem Sachstand möglich.
Der Bürgermeister
Uwe Arndt
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26. Oktober 2022
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen