Schließen X
Bild wird geladen...

Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 18 “Erweiterung Biogasanlage Jithof” mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Bargstedt


Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 18 “Erweiterung Biogasanlage Jithof” mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Bargstedt


Bebauungsplan Nr. 18 „Erweiterung Biogasanlage Jithof“, mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Bargstedt

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 und der Genehmigung des Bebauungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund § 1 Abs. 3 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB), § 84 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Bargstedt den Bebauungsplan Nr. 18 „Erweiterung Biogasanlage Jithof“ mit örtlichen Bauvorschriften,bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit Umweltbericht und Unterlagen zur Eingriffsregelung in seiner Sitzung am 09.03.2016 als Satzung beschlossen.

Der Landkreis Stade hat mit Verfügung vom 07.08.2020 mitgeteilt, dass für den Antrag auf Genehmigung  des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Bargstedt die Genehmigungsfiktion gem. § 6 Abs. 4 BauGB eingetreten ist und damit die Genehmigung dieses Bebauungsplanes als erteilt gilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 18 „Erweiterung Biogasanlage Jithof“ mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Bargstedt in Kraft.   

Der Bebauungsplan Nr. 18 „Erweiterung Biogasanlage Jithof“ mit örtlichen Bauvorschriftender Gemeinde Bargstedt und die zusammenfassende Erklärung werden im Gemeindebüro Bargstedt, Bahnhofstraße 21, 21698 Bargstedt und im Rathaus Harsefeld, Zimmer 122, Herrenstr. 25, 21698 Harsefeld zu den Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplans wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Ergänzend werden der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung auch auf der Internetseite www.harsefeld.de/bauleitplanungen veröffentlicht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden, unmaßstäblichen Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet. Die genauen Grenzen des Plangebiets gehen verbindlich aus den Eintragungen im Bebauungsplan hervor.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nur innerhalb der in § 215 Abs. 1 BauGB genannten Fristen schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden können. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, der Gemeinde gegenüber darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44 Abs. 5 BauGB hingewiesen.

Der Bürgermeister

Ulrich Rathjens



11. November 2022
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen