Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bauleitplanung Gemeinde Bargstedt Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlagen Jithof, Ruschenkamp“- 1. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung – Bauleitplanung Gemeinde Bargstedt Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlagen Jithof, Ruschenkamp“- 1. Änderung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bargstedt hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Biogasanlagen Jithof, Ruschenkamp“ zugestimmt und beschlossen, auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird hiermit bekanntgemacht.
Gegenstand der Änderung ist nur das Entfallen der maximal zulässigen installierten elektrischen Leistung von 1,0 MW zugunsten einer maximalen Analgenkapazität von 4,5 Mio. Normkubikmeter Biogas.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 liegt mit Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 20. März 2023 bis einschließlich 26. April 2023
während der Dienststunden im Gemeindebüro Bargstedt, Bahnhofstraße 21, 21698 Bargstedt sowie im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld öffentlich aus. Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen im Internet unter www.harsefeld.de/Bauleitplanungen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bürgermeister
Ulrich Rathjens
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlagen Jithof, Ruschenkamp“ 1. Änderung
14. März 2023
Aushang, Bauleitplanungen