Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bauleitplanung Flecken Harsefeld Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108 „Ehemalige Gärtnerei“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung – Bauleitplanung Flecken Harsefeld Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108 „Ehemalige Gärtnerei“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss des Flecken Harsefeld hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108 beschlossen.
In seiner Sitzung am 20.06.2023 hat der Verwaltungsausschuss des Flecken Harsefeld dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes Nr. 108 mit Begründung beschlossen.
Ziel der Planung ist, dass der Flecken Harsefeld sowohl die Grundlage für verdichtende Wohn-bebauung schafft, die über die bestehenden Gebäudeformen hinausgeht.
Der ca. 0,28 ha (2.793 m²) große Geltungsbereich befindet sich im Nordosten des Flecken Harsefeld, Landkreis Stade, westlich der Herrenstraße und nördlich der Straße Gierenberg.
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.

Aufgrund der Unterschreitung der maximalen Größe der Grundfläche von 20.000 m² sowie der Lage des Plangebietes innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108, bestehend aus dem Bebauungsplan und Begründung, in der Zeit
vom 14. August 2023 bis einschließlich 15. September 2023
während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Pla-nen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld zur Einsicht öffentlich ausge-legt. Die Planung kann ergänzend auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.harsefeld.de/Bauleitplanungen/
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen sowie folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt werden:
Umweltbezogene Informationen:
- Schalltechnische Untersuchung (Tetens Ingenieurbüro, Osterholz-Scharmbeck, Stand: 09.09.2022)
- Bemessung Regenrückhalteraum gemäß DWA-A 117 – Einfaches Verfahren (Contur In-genieur- und Vermessungsbüro, Hammah, Stand: 24.10.2022)
- Baumgutachten (Team Meincke & Härting GmbH, Stade, Stand: 08.02.2023)
- Aufmaß Bäume (Vermessungsbüro Hesse, Buxtehude, Stand: 10.05.2022)
- Entwässerungskonzept für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 „Alte Gärtnerei“ in Harsefeld (Contur Ingenieur- und Vermessungsbüro, Hammah, Stand: 01.03.2023)
- Schalltechnische Berechnung zu den Stellplatzimmissionen für Aufstellung eines Bebau-ungsplanes als Grundlage für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäuser am Standort Gierenberg 9, 21698 Harsefeld (Tetens Ingenieurbüro, Osterholz-Scharmbeck, Stand: 27.03.2023)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben wer-den. Ich weise darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stel-lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 des Nds. Datenschutzgesetzes (NDSG).
Die Gemeindedirektorin
Ute Kück
7. August 2023
Allgemein, Bauleitplanungen