Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bauleitplanung Flecken Harsefeld – Bebauungsplan Nr. 104 “Senioren-Wohnpark Griemshorst” – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung – Bauleitplanung Flecken Harsefeld – Bebauungsplan Nr. 104 “Senioren-Wohnpark Griemshorst” – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung Flecken Harsefeld
Bebauungsplan Nr. 104 „Senioren-Wohnpark Griemshorst“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss des Flecken Harsefeld hat in seiner Sitzung am 21.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Senioren-Wohnpark Griemshorst“ beschlossen.
Im Zuge der vorliegenden Planung soll die Umnutzung von Teilen eines landwirtschaftlichen Betriebes für eine Seniorenwohnanlage bzw. ein Seniorenwohnangebot sowie ein Betreuungsangebot für Menschen mit Unterstützungsbedarf (es ist ebenfalls die Betreuung demenzerkrankter Menschen geplant) planungsrechtlich vorbereitet werden. Durch diese Maßnahme kann das Wohnangebot vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung weiter ausdifferenziert werden.
Die Schaffung eines solchen Wohnangebotes für einen Ortsteil wie Griemshorst, der überwiegend durch Landwirtschaft geprägt ist, ermöglicht es den Menschen bis ins hohe Alter an einem weniger belebten, ruhigen Standort im ländlichen Raum verbleiben zu können. An solchen Angeboten fehlt es oftmals, da vorzugsweise versucht wird, Seniorenwohnangebote sowie ein Betreuungsangebot für Menschen mit Unterstützungsbedarf in den zentralen Orten aufgrund der dort vorhandenen Versorgungsstruktur zu konzentrieren. Dies ist zwar sinnvoll, deckt aber nicht die Bedürfnisse derer ab, die gerne im weniger frequentierten ländlichen Raum verbleiben möchten.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 104 „Senioren-Wohnpark Griemshorst“ zugestimmt und beschlossen auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und parallel dazu die erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 07. März 2022 bis einschließlich 08. April 2022
während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld. Während dieser Auslegungsfrist können folgende Unterlagen eingesehen werden:
- Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 104, Stand 10.02.2022, Instara, Bremen
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 104 inklusive Umweltbericht, Stand 10.02.2022, Instara, Bremen
- Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe, Stand 08.06.2020 TÜV Nord GmbH Co.KG, Hamburg)
- Schalltechnische Untersuchung der Fa. T&H Ingenieure GmbH, Stand: 23.12.2020, Bremen
- Oberflächenentwässerungskonzept der Ingenieurgesellschaft für Bau- und Vermessungswesen, Stand Februar 2021 / Februar 2022, Lüneburg
- Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan Nr. 104, Stand: 09.03.2021
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
1) Landkreis (29.09.2020):
Erschließung des Plangebietes: verkehrliche Erschließung sowie die Entwässerung sind abschließend zu sichern, Erschließung entlang der Kreisstraße bzw. über das Grundstück des Vorhabensträgers für Fußgänger und Radfahrer muss zwischen dem Vorhabenträger und dem Flecken gesichert sein, Konzept zur Oberflächenentwässerung ist vorzulegen, Erweiterung des Geltungsbereiches für Anlage des RRB erforderlich; Denkmalschutz: Betriebsleiterwohnhaus „Griemshorst 12“ steht unter Denkmalschutz, Belange des Denkmalschutzes sind demnach zu berücksichtigen
Immissionsschutz: Nachweis, dass es bei Umsetzung der Planung zu keiner Beeinträchtigung der Wohnanlage durch die umgebene landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung (Hundepension) auf der Hofstelle kommt, Nachweis ist zu führen, dass keine Geruchsbelastung vorliegt
Naturschutz: potenziell wertvoller Baumbestand, der im Osten des Plangebiets anschließt, ist zu erhalten
Industrie- und Handelskammer (29.09.2020)
Immissionsschutz: Hundepension auf der Hofstelle bedenken (Entstehen dadurch Immissionen für das Plangebiet?)
Niedersächsische Landesforsten (20.09.2020)
Wald: Durch die Planung entsteht für den vorhandenen Wald grundsätzlich keine neue Situation, eine Waldumwandlung mit Kompensationsverpflichtung ist nicht notwendig
Freiwillige Feuerwehr Harsefeld (11.09.2021)
Löschwasserversorgung: Eine sachgerechte Löschwasserversorgung ist in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Harsefeld herzustellen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (07.09.2020)
Landwirtschaft: kein großer Flächenverlust landwirtschaftlicher Nutzflächen zu erwarten, mit landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen ist auch bei sachgerechter Bewirtschaftung der Flächen zu rechnen
Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Landkreis (10.05.2021):Raumordnung: Es wird angeregt, die Ausführungen zu den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft und Natur und Erholung zu ergänzen;
Erschließung: Die Schmutzwasserentsorgung über eine Kleinkläranlage wird kritisch gesehen, Schmutzwasserentsorgung muss für den Fortschritt der Planung abschließend geregelt werden – Anschluss an Kläranlage der Samtgemeinde Harsefeld wird empfohlen
Kompensationsmodell: Bisher angewandtes Kompensationsmodell (Osnabrücker Modell) ist gegen das Breuer-Modell auszutauschen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (19.04.2021)
Betriebsführung landwirtschaftlicher Betriebe / landwirtschaftliche Nutzflächen: landwirtschaftliche Betriebsführung im Umfeld des Plangebietes darf durch die angedachte Nutzung nicht eingeschränkt werden, Expansionspläne umgebener landwirtschaftlicher Betriebe müssen im Geruchsimmissionsgutachten behandelt werden
Kompensation: Für Kompensationserfordernis sollen nach Möglichkeit keine landwirtschaftlichen Nutzflächen herangezogen werden
Freiwillige Feuerwehr (01.04.2021, 09.04.2021, 05.02.2022)
Löschwasserversorgung: Der angedachte Löschwasserteich im Südwesten des Plangebietes benötigt zwei Entnahmestellen, die Herrichtung des Löschwasserteiches hat nach DIN-Norm zu erfolgen
Umweltbezogene Informationen:
1) Biotopkartierung (Datum 09.03.2021): Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen
2) Umweltbericht: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und –objekte, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
3) Oberflächenentwässerungskonzept der Ingenieurgesellschaft für Bau- und Vermessungswesen, Stand Februar 2021 / Februar 2022, Lüneburg
Beschreibung zur Herstellung einer sachgerechten Oberflächenentwässerung für das gesamte Plangebiet
4) Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe, Stand 08.06.2020 TÜV Nord GmbH Co.KG, Hamburg) (Untersuchung, ob die in direkter Umgebung des Plangebietes anschließenden und verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzungen unverträgliche Geruchsimmissionen für das Plangebiet auslösen)
5) Schalltechnische Untersuchung der Fa. T&H Ingenieure GmbH, Stand: 23.12.2020 Bremen
(Untersuchung, welche Immissionen auf das Plangebiet durch die anschließende landwirtschaftliche Nutzung sowie die auf der Hofstelle befindliche Hundepension einwirken)
Die Gemeindedirektorin
Ute Kück
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1. März 2022
Aktuelles, Allgemein, Aushang, Bauleitplanungen