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Samtgemeinde Harsefeld: Bekanntmachung – Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt – Bebauungsplan Nr. 48 “Sportzentrum am Auetal” – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Bekanntmachung – Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt – Bebauungsplan Nr. 48 “Sportzentrum am Auetal” – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt

Bebauungsplan Nr. 48 “Sportzentrum am Auetal”

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt hat anlässlich der Sitzung am03.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 mit der Bezeichnung „Sportzentrum am Auetal“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Sportanlagen südlich des Büntweges um ein weiteres Spielfeld (Kunstrasenplatz) in Richtung Westen, in 21702 Ahlerstedt. Die Gemeinde Ahlerstedt beabsichtigt, die Sportanlagen zu erweitern, um in der starken Fußballsparte des Vereins SV Ahlerstedt/Ottendorf e.V. Entlastung zu schaffen, da die beiden vorhandenen Sportplätze sowie die dafür notwendigen Umkleidekabinen sehr stark beansprucht sind, so dass es häufig auch zu Überschneidungen beim Trainings- und Spielbetrieb kommt. Im Zusammenhang mit der o.a. Sportplatzerweiterung soll durch die Bebauungsplanaufstellung der westlich angrenzende Bereich um das Gewässer der Aue renaturiert werden. Hierfür werden die Flächen entlang des Kahlbuschgrabens mit aufgenommen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 mit der Bezeichnung „Sportzentrum am Autetal“ gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 01. Februar 2023 bis einschließlich 03. März 2023

während der Dienststunden im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Straße 1, 21702 Ahlerstedt und auch im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld. Während dieser Auslegungsfrist können folgende Unterlagen eingesehen werden:

  1. Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 48, Stand Januar 2023, ausgearbeitet durch das Planungsbüro Evers & Partner, Hamburg
  2. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48, Stand Januar 2023, ebenfalls ausgearbeitet durch das Planungsbüro Evers & Partner, Hamburg
  3. Begründung, Teil B: Umweltbericht mit Eingriffsregelung und Potenzialabschätzung, Stand Januar 2023, ausgearbeitet durch den Landschaftsarchitekten Klaus Ebler
  4. Biotopverbund Auetal mit kleinen Nebenbächen und -Gräben, Baubeschreibung SPE-Fläche C „Renaturierung Kahlbuschgraben“, Stand Januar 2023, ausgearbeitet durch den Landschaftsarchitekten Klaus Ebler
  5. Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 der Gemeinde Ahlerstedt bearbeitet durch die Firma TED GmbH, Stand November 2022
  6. Entwässerungskonzept – Regenwasserentsorgung im B-Plan Nr. 48, bearbeitet von IWU – Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Zeven GmbH & Co. KG, Stand September 2022
  7. Baugrunduntersuchung, bearbeitet vom Labor Lehmacher/Schneider, Stand August 2018
  8. Stellungnahme zu den zu erwartenden Lichtimmissionen durch die Ausweisung des Bebauungsplans Nr. 48, bearbeitet von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH, Stand April 2022

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die Hinweisbekanntmachung unter www.harsefeld.de/Bauleitplanungen wird hingewiesen.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
§ 4 Abs. 1 BauGB

1) Landkreis Stade (27.08.2021):

Immissionsschutz:

Schallemissionen: Durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans besteht die Notwendigkeit einer gutachterliche Bewertung der Geräuschentwicklung unter Beachtung der Sportanlagenlärmschutzverordnung.

Lichtemissionen: Sofern eine Flutlichtbeleuchtung geplant ist, ist im Hinblick auf das Beurteilungskriterium der Raumaufhellung zu prüfen, dass der heranzuziehende Immissionsrichtwert für reine und allgemeine Wohngebiete von 3 Lux tags sowie der für Mischgebiete von 5 Lux tags eingehalten wird.

Löschwasserversorgung: Für das B-Plan-Gebiet Nr. 48 “Sportzentrum am Auetal” ist ein Löschwasserbedarf von 48 m3/h (Zeitansatz 2h) gem. DVGW-Arbeitsblatt W405 sicherzustellen.

Archäologie: Im Plangebiet ist ein Bodendenkmal (Ahlerstedt, FundsteIlennummer 22, Siedlung der Römischen Kaiserzeit) im Sinne von § 3 Abs. 4 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) vorhanden. In den Bebauungsplan ist daher eine nachrichtliche Festsetzung zu übernehmen.

Wasserwirtschaft: Ein Entwässerungskonzept ist auszuarbeiten. Ggf. erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen sind zu beachten. Gegen Rückstau in die Einleitungsleitung bei höheren Wasserständen im Gewässer sind ggf. geeignete Maßnahmen vorzusehen.

Naturschutz: Die geplante westliche Erweiterung der Sportanlage (Flurstück 61/8) befindet sich in einem Gebiet mit zentraler Bedeutung für den Feuchtbiotopverbund. Diese Fläche befindet sich innerhalb des Zielkategoriegebietes 1 (ZK1 = Sicherung und Verbesserung von Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope und/oder mit zentraler Bedeutung für den Biotopschutz) des Landschaftsrahmenplanes (2014). Gemäß Landschaftsrahmenplan (LRP) ist der westliche Teil des Plangebietes als Gebiet ausgewiesen, welches die Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG pot 31) erfüllt. Darüber hinaus weist die UNB auf das zwingende Erfordernis eines Landschaftsplans hin.

2) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (26.07.2021)

Landwirtschaftliche Immissionen: Ortsübliche landwirtschaftliche Immissionen (z. B. durch Gülleausbringung), die im Rahmen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung von den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgehen können, sind mit Hinweis auf das gegenseitige Gebot zur Rücksichtnahme zu tolerieren.

Kompensationsflächen: Ausgleichs- und Kompensationsflächen müssen gem. BauGB bereitgestellt werden, um Flächenverlust für Landwirtschaft zu minimieren. Bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen müssen agrarstrukturelle Belange beachtet werden.

3) Kreisbauernverband Stade e.V. (03.08.2021)

Kompensationsflächen: Begrüßt wird die Planung, trotz des Entzuges einer derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche, dahingehend, dass fast vollständig der notwendige Ausgleichs- und Kompensationsbedarf innerhalb des Plangebietes realisiert werden kann in Verbindung mit einer dauerhaften Abschirmung des Plangebietes zum landwirtschaftlich genutzten Außenbereich.

Umweltbezogene Informationen:

1) Umweltbericht, Landschaftsarchitekt Klaus Ebler, Januar 2023: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.

2) Renaturierung Kahlbuschgraben, Landschaftsarchitekt Klaus Ebler, Januar 2023: Baubeschreibung und Konzept zur Entwicklung der SPE-Fläche C im Biotopverbund Auetal mit kleinen Nebenbächen und -Gräben

3) Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 der Gemeinde Ahlerstedt bearbeitet durch die Firma TED GmbH, Stand November 2022

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt, in der die zu erwartenden Geräuschimmissionssituation in der Nachbarschaft zum Bebauungsplan Nr. 48 entsprechend der eingängigen Verwaltungsvorschriften und Normen beurteilt wurden.

4) Entwässerungskonzept – Regenwasserentsorgung im B-Plan Nr. 48, bearbeitet von IWU – Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik Zeven GmbH & Co. KG, Stand September 2022: Beschreibung und Planung zur Herstellung einer sachgerechten Oberflächenentwässerung für die Erweiterungsfläche des zusätzlichen Sportplatzes. Das zukünftig anfallende Oberflächenwasser wird über die Anlage eines neuen Regenwasserkanals abgeführt. Dieser wird an ein neu anzulegenden Regenrückhaltebecken angeschlossen. Das Rückhaltebecken wird entsprechend der örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse als „Trockenbecken“ ohne planmäßigen Dauereinstau konzipiert.

5) Baugrunduntersuchung, bearbeitet vom Labor Lehmacher/Schneider, Stand August 2018: Der Baugrund ist im Sinne der zuständigen Fachnorm als wasserundurchlässig einzuordnen, so dass die Herstellung eines funktionsfähigen Entwässerungssystems zwingend Voraussetzung ist.

6) Stellungnahme zu den zu erwartenden Lichtimmissionen durch die Ausweisung des Bebauungsplans Nr. 48, bearbeitet von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH, Stand April 2022: Prüfung der Auswirkungen der künftigen Flutlichtanlage auf die nördlich angrenzende Wohnbebauung mit dem Ergebnis, dass ein Immissionskonflikt in Bezug auf die Blendwirkung bei sachgerechter Installation praktisch ausgeschlossen werden kann.

Gemeinde Ahlerstedt

Der Bürgermeister

Uwe Arndt

1 – Planzeichnung zum BP 48, Stand Januar 2023

2 – Begründung zum BP 48, Stand Januar 2023

3 – Umweltbericht mit Eingriffsregelung und Potentialabschätzung

4 – Baubeschreibung Renaturierung Kahlbuschgraben

5 – Schalltechnische Untersuchungen

6 – Entwässerungskonzept

7 – Baugrunduntersuchung

8 – Stellungnahme zu den erwartenden Lichtimmissionen

 



24. Januar 2023
Aushang, Bauleitplanungen