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Samtgemeinde Harsefeld: Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt – 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a “Ortsmitte II”, Ahlerstedt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB


Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt – 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a “Ortsmitte II”, Ahlerstedt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB


B e k a n n t m a c h u n g

Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a „Ortsmitte II“, Ahlerstedt

im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 beschlossen, das 2. Änderungsverfahren des Bebauungsplan Nr. 41 a „Ortsmitte II“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekanntgemacht.

Der Verwaltungsausschuss hat ebenfalls in der Sitzung am 22.06.2022 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 a „Ortsmitte II“ gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Planungsziel:

Anlass der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a „Ortsmitte II“ ist die perspektivische Absicht des ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes generationenübergreifend im genehmigten Umfang weiter zu wirtschaften und bauliche Änderungen im Bestand vorzunehmen, die den aktuellen und künftigen Erfordernissen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Hofbewirtschaftung entsprechen. Dadurch soll der dörfliche Charakter, der das Plangebiet sowie das nähere Umfeld prägt, langfristig gesichert werden.

Die Absicht der Gemeinde ist, den bestehenden Betrieb in seiner Tätigkeit zu berücksichtigen und die vormals – bis zum Zeitpunkt der Überplanung – bestehenden Entwicklungsoptionen zu ermöglichen. Aus diesem Grund werden die direkt nördlich und östlich angrenzenden Flächen mit dem Ziel das dörflich geprägte Wohnen und Arbeiten am Standort zu sichern und zu entwickeln in die Planung einbezogen. Gegenstand der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a „Ortsmitte II“ ist daher die Festsetzung eines Dorfgebietes (MD) auf den im Geltungsbereich befindlichen Bauflächen.

Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen liegt in der Zeit vom

18. Juli 2022 bis einschließlich 19. August 2022

während der Dienststunden im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Str. 1, 21702 Ahlerstedt sowie im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld öffentlich aus.

Die Entwurfsunterlagen stehen auch im Internet unter www.harsefeld.de/bauleitplanungen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Änderungsentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Bürgermeister

In Vertretung                                     

Bernd Meinke

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14. Juli 2022
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen