Samtgemeinde Harsefeld: Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 “Ortsmitte”, Ahlerstedt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 “Ortsmitte”, Ahlerstedt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Ahlerstedt
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 “Ortsmitte”, Ahlerstedt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt hat in seiner Sitzung am 30.04.2020 beschlossen, das 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplan Nr. 41 „Ortsmitte“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekanntgemacht.
Der Verwaltungsausschuss hat ebenfalls in der Sitzung am 30.04.2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Ortsmitte“ gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen. Anlass der 1. Änderung des vorliegenden Bebauungsplans sind konkrete Erweiterungsabsichten des örtlichen Schützenhofes. Dieser strebt die Realisierung eines Erweiterungsbaus südlich des Bestandsgebäudes an. Um den dringend benötigten Gemeinschaftsraum für sportliche Zwecke realisieren zu können, ist eine Anpassung der Baugrenze im südlichen Bereich des Flurstückes 108/4 erforderlich. Im Zuge dieser 1. Änderung wird die Baugrenze entsprechend deckungsgleich auf die Grenze des Plangebietes verlegt. Selbiges wird durch die parallele 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a „Ortsmitte II“ auf dem südlich angrenzenden Grundstück des Schützenhofes vorgenommen, sodass in diesem Bereich eine überbaubare Grundstücksfläche entsteht.
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan, der Änderungsbereich ist rot markiert:

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen liegt in der Zeit vom
02. Juni 2020 bis einschließlich 03. Juli 2020
während der Dienststunden im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Str. 1, 21702 Ahlerstedt sowie im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld öffentlich aus.
Die Entwurfsunterlagen stehen auch im Internet unter www.harsefeld.de/bauleitplanungen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Änderungsentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Bürgermeister
Uwe Arndt
Anlage 1 Planzeichnung BP 41 1 Änderung (1.3 MiB)
Anlage 2 Begründung BP 41 1 Änderung (12.2 MiB)
18. Mai 2020
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